Diriyah Altstadt Panorama, Saudi-Arabien
Einreisebestimmungen
Saudi-Arabien, ein Land der Kontraste, in dem Wüstendünen auf moderne Metropolen treffen, offenbart dem Besucher seine Schätze: von antiken Monumenten bis zu innovativen Errungenschaften, von arabischer Gastfreundschaft bis zu einzigartiger Natur. Erfahren Sie die wichtigsten Voraussetzungen für die Planung der perfekten Reise!

Einreise nach Saudi-Arabien
 

Saudi-Arabien ist eine absolute Monarchie in Vorderasien. Das Königreich liegt auf der Arabischen Halbinsel und grenzt an Jemen, Irak, Kuwait, Oman, Katar, Jordanien und die Vereinigten Arabischen Emirate. Das Land liegt am Persischen Golf und am Roten Meer. In seinen heutigen Grenzen besteht Saudi-Arabien seit 1932. Die Hauptstadt und zugleich größte Stadt des Landes sind Riad. Die zweitgrößte Stadt ist die Hafenstadt Dschidda. Zwei der heiligsten Stätten des Islam, die Prophetenmoschee in Medina und die Kaaba in Mekka, liegen im saudi-arabischen Königreich. Staatsreligion ist der Islam in der Ausprägung des Wahhabismus. Die Staatsform ist der Absolutismus und das Land wird bis heute autoritär regiert. Das Alltagsleben der Saudis ist stark von ihrer Religion und jahrtausendealten Kultur geprägt.

Saudi-Arabien ist nicht nur aufgrund seiner religiösen Kultstätten, sondern auch wegen seiner spektakulären Landschaften bei Besuchern aus aller Welt beliebt. Das Land bietet traumhafte Strände, endlos weite Wüsten, spektakuläre Berglandschaften und spannende Eindrücke in die islamische Kultur. Muslime aus aller Welt besuchen das Land auf ihren Pilgerreisen. Das Königreich ist aufgrund seines heißen, trockenen Wetters ganzjährig ein beliebtes Reiseziel. Es gilt mit Temperaturen, die im Sommer oft über 50 Grad Celsius erreichen, als eines der weltweit heißesten Länder. Die beste Reisezeit sind die Monate von November bis April. Da die Temperaturen selbst im Winter angenehm warm sind, besuchen viele europäische Reisende das vorderasiatische Land in den Wintermonaten. Während in Europa Schnee und eisige Temperaturen vorherrschen, laden die Strände, Wüsten, Berglandschaften, Städte und Dörfer Saudi-Arabiens zum Sonnenbaden und Spazieren ein.

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Das richtige Visum für Ihre Reise

Besucher aus Deutschland benötigen für ihre Reise nach Saudi-Arabien eine gültige Aufenthaltsgenehmigung. Diese muss vor Antritt der Reise beim buch-dein-visum.de beantragt werden. Seit dem 27. September 2019 können Staatsbürger 49 verschiedener Länder, darunter auch deutsche Staatsbürger, ein E-Visum für das Königreich online beantragen. Der Antrag inklusive aller dafür notwendigen Unterlagen kann über das Internet eingereicht werden. Da alle Kosten bei der Antragsstellung beglichen werden, müssen Reisende bei Ankunft im Königreich keine Gebühren mehr begleichen.

Das elektronische Visum für Saudi-Arabien ist ab der Ausstellung ein Jahr gültig. Es berechtigt zur mehrmaligen Einreise innerhalb eines Jahres und erlaubt Aufenthalte zu touristischen Zwecken mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 90 Tagen. Sobald die Aufenthaltsdauer von 90 Tagen genutzt wurde, kann es bis zum Ablauf seiner Gültigkeit weder verlängert noch neu ausgestellt werden. Für längere Aufenthalte oder beim Wunsch, im Königreich zu arbeiten, benötigen Sie eine andere Aufenthaltsgenehmigung. Unser Konsularservice ist Ihnen bei der Beschaffung der gewünschten Genehmigung gerne behilflich.

Um eine elektronische Aufenthaltsgenehmigung für Saudi-Arabien zu erhalten, müssen Sie den Visumsantrag auf buch-dein-visum.de ausfüllen. Zudem benötigen Sie ein aktuelles Lichtbild und einen Reisepass, der ab dem Datum der gewünschten Einreise noch mindestens sechs Monate lang gültig ist. Nach Einreichen des Antrags erhalten Sie eine E-Mail mit einer Bestätigung Ihrer Antragsstellung, Ihrer Antragsnummer und der voraussichtlichen Bearbeitungszeit. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt 72 Stunden. Nach Bewilligung wird Ihnen das E-Visum per E-Mail zugeschickt. Sie müssen dieses ausdrucken und bei Einreise und Aufenthalt im Königreich mit sich führen.

 

Der richtige Versicherungsschutz für Ihre Reise

Besucher des Königreichs Saudi-Arabien benötigen für ihren Aufenthalt eine Reisekrankenversicherung, die auch eine Behandlung von COVID-19 inklusive institutioneller Quarantäne und allen erforderlichen Behandlungen abdeckt. Von der Versicherungspflicht ausgenommen sind lediglich Staatsangehörige Saudi-Arabiens, Wohnsitz-Inhaber im Königreich sowie Bürger anderer Staaten des Golf-Kooperationsrats. Die Reisekrankenversicherung muss stets vor Abreise abgeschlossen werden. In einigen Fällen ist dies sogar noch am Abreisetag möglich. Wir empfehlen Ihnen dennoch, sich rechtzeitig vor Antritt der Reise um den Versicherungsschutz zu kümmern. Wir sind Ihnen dabei gerne behilflich.

Bei der Wahl der richtigen Reisekrankenversicherung sollten Sie Wert darauf legen, dass Ihr Versicherungsschutz auch hohe Behandlungskosten, lange Krankenhausaufenthalte und einen Rettungsflug in die Heimat beinhaltet. Ohne einen ausreichenden Versicherungsschutz können im Krankheitsfall hohe Kosten entstehen, die von den Reisenden selbst getragen werden müssen. In arabischen Ländern können die Kosten für medizinische Behandlungen teilweise sehr hoch ausfallen. Zudem ist es in vielen Ländern üblich, dass Behandlungskosten vor der Entlassung beglichen werden müssen. Durch einen ausreichend hohen Versicherungsschutz können Sie vermeiden, dass hohe, unvorhersehbare Kosten entstehen. Alle Rechnungen, die Sie in Ihrem Reiseland begleichen müssen, werden Ihnen bei Rückkehr in Ihr Heimatland von der Krankenversicherung erstattet.

Neben der verpflichtenden Krankenversicherung ist es sinnvoll, vor Reiseantritt eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Im Falle von plötzlicher Erkrankung, Flugstornierungen, veränderten Einreisebedingungen, Reisewarnungen oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse werden Ihnen bereits beglichene Kosten für Flüge und Hotels erstattet. Durch den richtigen Versicherungsschutz können Sie sich bereits vor Antritt der Reise entspannen.

 

Erforderliche und empfohlene Impfungen

Bei direkter Einreise aus Deutschland sind aktuell keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder mehr als 12-stündigem Transitaufenthalt in einem solchen Gebiet muss eine gültige Gelbfieberimpfung nachgewiesen werden. Lediglich Kinder im Alter von unter 12 Monaten sind von dieser Pflicht befreit. Reisende, die aus einem Poliomyelitis-Endemiegebiet einreisen, benötigen einen Nachweis einer gültigen Impfung gegen Kinderlähmung. Einreisende aus Afghanistan, Jemen, Myanmar, Nigeria, Pakistan, Papua-Neuguinea, Somalia und Syrien erhalten bei Ankunft im Königreich eine verpflichtende zusätzliche Dosis eines oralen Polioimpfstoffs.

Aktuell ist für die Einreise nach Saudi-Arabien weder die Vorlage eines negativen PCR-Tests, noch eines gültigen Impfnachweises gegen COVID-19 erforderlich. Die Nutzung der saudi-arabischen Impf-App "Tawakkalna" ist im Personenverkehr und in Gesundheitseinrichtungen vereinzelt verpflichtend. Diese gibt Auskunft über den Impf- und Gesundheitsstatus. Personen ohne den Status "immun" wird der Zugang zu entsprechenden Einrichtungen verweigert. Als "immun" gelten alle Personen ab 12 Jahren, die über einen gültigen Impfschutz gegen COVID-19 verfügen. Impfnachweise müssen vor der Einreise in das Königreich registriert werden. Sie können frühestens 72 Stunden vor der geplanten Ankunft auf der Internetseite der saudi-arabischen Regierung eingereicht werden. Die Impfnachweise müssen von der offiziellen Gesundheitsbehörde des Heimatlandes des Reisenden anerkannt und in englischer oder arabischer Sprache verfasst sein. Registrierte Impfnachweise werden automatisch in die App übertragen. Neben der App sollten Reisende ihren Impfnachweis im Original während des gesamten Aufenthaltes mit sich führen.

Reisenden wird nahegelegt, vor Abreise die Aktualität ihrer Standardimpfungen gemäß dem Impfkalender des Robert Koch-Instituts zu überprüfen. Für Reisen nach Saudi-Arabien wird insbesondere ein aktueller Impfschutz gegen Hepatitis-A empfohlen.

 

Einreise mit Kind

Die Einreise nach Saudi-Arabien mit Kind ist problemlos möglich, insofern Reisende die gültigen Einreisebestimmungen beachten. Kinder benötigen neben einem gültigen Visum einen gültigen Reisepass. Die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass oder einem Personalausweis ist dagegen nicht möglich. Kinder im Alter von unter 12 Jahren benötigen einen speziellen Kinderreisepass mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr. Kinderreisepässe, die vor dem Jahr 2021 ausgestellt wurden, haben eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren. Kinder ab 12 Jahren benötigen dagegen einen herkömmlichen Reisepass. Eltern oder Erziehungsberechtigte müssen die Dokumente rechtzeitig vor der geplanten Abreise bei den zuständigen örtlichen Behörden beantragen. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit für Kinderreisepässe und Reisepässe wenige Wochen.

Für Kinder gelten bei der Einreise in das Königreich die gleichen Visa-Bestimmungen wie für Erwachsene. Bei der Einreise mit einem Minderjährigen ist die volljährige sorgeberechtigte Person verpflichtet, zuerst den eigenen Visumsantrag einzureichen. Erst danach kann das E-Visum für den minderjährigen Reisenden beantragt werden. Mit einem Erwachsenen dürfen mehrere minderjährige Personen einreichen. Die Regierung Saudi-Arabiens betrachtet lediglich die Familienangehörigen Vater, Großvater oder Bruder als "sorgeberechtigte Person". Die Einreise mit Kind ist für weibliche Erziehungsberechtigte ohne männliche Begleitung dagegen nicht möglich.

Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet benötigen Kinder ab einem Alter von 12 Monaten einen gültigen Impfnachweis. Kinder im Alter von unter 12 Jahren benötigen dagegen keinen gültigen Impfschutz gegen COVID-19, um als "immun" zu gelten.

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Einreise mit Hund

Die Einreise nach Saudi-Arabien mit Hund ist nur unter bestimmten Umständen möglich. Urlaubsreisende dürfen keine Haustiere in das Königreich einführen. Wenn Sie dagegen planen, für längere Zeit im Land zu leben und zu arbeiten, können Sie Ihr Haustier unter gewissen Bedingungen mitnehmen.

In das Königreich Saudi-Arabien dürfen ausschließlich Blindenführerhunde, Wachhunde und Jagdhunde eingeführt werden. Für die Einfuhr Ihres Hundes benötigen Sie eine Genehmigung des Saudischen Ministeriums für Landwirtschaft. Zudem benötigen Sie ein gültiges Gesundheitszertifikat, das im Vorfeld von einem amtlichen Tierarzt ausgestellt wurde. Um dieses zu erhalten, muss Ihr Hund über einen ausreichenden Impfschutz verfügen. Zudem benötigen Sie ein Zertifikat der Botschaft Saudi-Arabiens. All diese Dokumente müssen beim Check-in, der Fluggesellschaft und bei Ankunft am Flughafen präsentiert werden.

Einige Hunderassen dürfen jedoch unter keinen Umständen in das Königreich einreisen. Dazu gehören Rottweiler, Pit Bulls und einige andere als gefährlich eingestufte Hunderassen. Genauere Informationen erhalten Sie bei der Botschaft oder dem Konsulat Saudi-Arabiens.

 

Zollvorschriften

Um Geldstrafen oder Gefängnisstrafen zu vermeiden, sollten Sie die Zollvorschriften des Königreichs Saudi-Arabien genauestens beachten.

Die Einfuhr und Ausfuhr von Rauschgiften sowie Aufputschmitteln jeglicher Art ist strengstens verboten. Auch der Erwerb von Betäubungsmitteln wird mit Freiheitsstrafen geahndet. Da es im Königreich keine Toleranzgrenze für den Besitz zum Eigengebrauch gibt, wird selbst der Besitz sehr geringer Mengen hart bestraft. Für die Einfuhr, Ausfuhr und den Besitz von Rauschmitteln kann in Saudi-Arabien schon bei geringsten Mengen die Todesstrafe verhängt werden. Bei Einfuhr von Medikamenten benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung in englischer oder arabischer Sprache. Falls Sie Bedenken bezüglich des legalen Status der Medikamente haben, können Sie sich im Zweifelsfall vor Reiseantritt bei der Botschaft Saudi-Arabiens erkunden.

Auch die Einfuhr von pornografischen Inhalten ist strengstens verboten. Datenträger wie DVDs, Blu-rays Discs und USB-Sticks können bei der Einreise eingezogen und auf verbotenen Inhalt überprüft werden. Nach der Kontrolle durch die Zensurbehörde und Unkenntlichmachung eventuell anstößiger Abbildungen dürfen die Datenträger abgeholt werden. Falls entsprechende Abbildungen aus technischen Gründen nicht entfernt werden können, wird der Datenträger eingezogen und entsorgt. Auch bei der Einfuhr von Druckerzeugnissen ist besondere Vorsicht geboten. Beinahe jede westliche Zeitschrift enthält Inhalte, die im Königreich als Pornografie gelten und strengstens verboten sind. Alle Datenträger und Druckerzeugnisse müssen bei der Einreise selbstständig vorgelegt werden.

Die Einfuhr sämtlicher religiöser Schriften ist streng verboten. Waren mit hebräischer Beschriftung und Logos sowie Gegenstände israelischer Herkunft dürfen ebenfalls nicht in das Königreich eingeführt werden. Zudem ist die Einfuhr von Glücksspiel-Artikeln untersagt.

 

Flughäfen im Land

In Saudi-Arabien gibt es aktuell 27 Flughäfen, die Linienflüge für Passagiere anbieten. Darunter befinden sich einige internationale Flughäfen, die Direktflüge nach Deutschland und andere europäische Länder anbieten. Per Direktflug erreichen Sie das Königreich von Deutschland aus in etwa 5 Stunden und 30 Minuten. Dank des gut ausgebauten Netzes an Flughäfen und Flugverbindungen können Sie sich während Ihres Urlaubs auch im Landesinneren schnell und komfortabel fortbewegen. So haben Sie die Möglichkeit, die spektakulärsten Orte des großen Königreichs innerhalb von wenigen Tagen oder Wochen zu entdecken.

Der internationale King Fahd Flughafen in Dammam (DMM) ist der flächenmäßig größte Flughafen der ganzen Welt. Er bedient etwa 5 Millionen Passagiere pro Jahr. Der Flughafen Jeddah (JED) liegt nahe der gleichnamigen Pilgerstadt und bietet neben speziellen Flügen für Pilger auch zahlreiche Linienflüge zu verschiedenen internationalen und nationalen Reisezielen an.

Der Flughafen Riyadh (RUH) liegt nahe der saudi-arabischen Hauptstadt und bietet zahlreiche internationale und nationale Flugverbindungen an. Der Flughafen Medina (MED) liegt nahe der gleichnamigen Stadt im Westen des Landes. Der Flughafen Arar (RAE) bietet Flüge zu vier nationalen Zielen der Saudi Arabian Airlines an. Der Flughafen Hail (HAS) befindet sich im Norden des Landes und bietet Flüge in die saudi-arabischen Städte Riad, Dschidda und Dammam sowie in die ägyptische Hauptstadt Kairo an. Der ehemalige Militärflughafen Tabuk (TUU) ist heute ein ziviler Flughafen. Er bietet Flüge in verschiedene Städte Saudi-Arabiens und die ägyptische Hauptstadt an.

 

Informationen zum Transit (Weiterflug)

Beim sogenannten Transit durchqueren Reisende ein Land, um in ihr Zielland zu gelangen. Für den Transit (Weiterflug) durch Saudi-Arabien benötigen deutsche Staatsbürger ein gültiges Transitvisum. Dieses ermöglicht die Durchquerung des Königreiches auf dem Luft-, Land- oder Seeweg. Um das Transitvisum zu erhalten, benötigen Sie einen Reisepass, der zum Zeitpunkt der geplanten Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist. Im Pass dürfen keine Sichtvermerke des Landes Israels vorhanden sein, da der Antrag in diesem Fall abgelehnt wird. Falls Sie einen Aufenthalt mit einer Dauer von mehr als 72 Stunden planen, empfiehlt es sich, statt des Transitvisums ein Touristenvisum zu beantragen. Dieses ermöglicht eine mehrmalige Ein- und Ausreise innerhalb eines Jahrs. Für einen zweiten Transit, beispielsweise auf Ihrer Rückreise nach Deutschland, benötigen Sie demnach kein zweites Transitvisum.

Aktuell erhalten Personen weiblichen Geschlechts nur dann ein Transitvisum für das Königreich, wenn sie sich in Begleitung einer männlichen Person befinden. Um ein Transitvisum zu erhalten, müssen Sie den Visumsantrag vollständig ausfüllen und neben Ihrem Pass und dem Ticket für den Weiterflug auch eine gültige Aufenthaltserlaubnis für Ihren Zielort einreichen. Wenn Sie zurück in Ihr Heimatland fliegen, benötigen Sie selbstverständlich kein Visum für Ihren Zielort.

Für die Ausstellung eines Transitvisums für Saudi-Arabien, das Ihnen erlaubt, das Königreich auf dem Landweg zu durchqueren, benötigen Sie weitere Dokumente. In diesem Fall müssen Sie ein Schreiben an die Botschaft Saudi-Arabiens verfassen, in dem sich das Datum der geplanten Einreise und Ausreise befindet. Der genaue Reisezweck und die exakte Reiseroute durch das Land müssen im Voraus genannt werden. Falls Sie mit Ihrem eigenen Fahrzeug einreisen, müssen der Typ des Fahrzeugs und das Kennzeichen angegeben werden. Zudem müssen eine Kopie des Fahrzeugscheins und des Fahrzeugbriefs sowie die Kopie einer internationalen Kfz-Versicherung eingereicht werden. Daneben benötigen Sie einen negativen HIV-Test, der höchstens drei Monate alt ist und vom saudischen Konsulat bestätigt wurde.

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Die Deutsche Auslandsvertretung in Saudi-Arabien

Die Deutsche Auslandsvertretung in Saudi-Arabien dient der Vertretung deutscher Interessen sowie der Pflege bilateraler Beziehungen. Das Konsulat vertritt die staatliche Verwaltung Deutschlands im Ausland.

Zu den wichtigsten Aufgaben der Deutschen Auslandsvertretung in Saudi-Arabien gehören:

- die Ausstellung und Verlängerung von Reisepässen und anderweitigen Dokumenten
- die Hilfe bei Notlagen, beispielsweise finanzieller Art
- die Überwachung von Gerichtsverfahren und Betreuung deutscher Staatsbürger im Gefängnis
- die Meldung von Geburten, Heiraten und Todesfällen an die Behörden in der Heimat
- die Ausstellung von Touristenvisa für Ausländer
- Informationen über die Einreise-, Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen.

Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Saudi-Arabien finden Sie in der saudi-arabischen Hauptstadt im Diplomatic Quarter Riyadh. Die Botschaft ist für Besucher von Sonntag bis Donnerstag von 08:00 bis 15:30 Uhr geöffnet. Der konsularische Zuständigkeitsbereich sind die Provinzen Riad, Qassim, Dschauf, Qurayyat, al-Mintaqa al-Sharqiya (Ostprovinz), Hail und al Hudud al-Shamaliya (Nordgrenze).

Daneben finden Sie in Dschidda das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland. Dieses bietet diverse konsularische Dienstleistungen an. Allerdings kann dort weder ein Personalausweis beantragt, noch Beurkundungen vorgenommen werden. Der konsularische Zuständigkeitsbereich sind die Provinzen Tabuk, Mekka, Medina, Asir, Baha, Nadschran und Dschazan.

 

Reiseangebote für Saudi-Arabien

Die saudi-arabische Hauptstadt Riad ist lebhaft und kontrastreich. Besucher finden hier moderne Wolkenkratzer neben historischen Denkmälern. Das Masmak Fort ist eines von ihnen – die 1865 erbaute Festung beherbergt heute das Museum über die Geschichte Saudi-Arabiens.

Die Hafenstadt Dschidda liegt am Roten Meer und gilt als die schönste Stadt Saudi-Arabiens. Das historische Stadtzentrum Al Balad wurde im 7. Jahrhundert erbaut und beherbergt bis heute zahlreiche prächtige, alte Bauten. Die Stadt ist auch als Pforte nach Mekka bekannt und gilt mittlerweile als UNESCO-Weltkulturerbe.

Vor der Küste Saudi-Arabiens liegen zahlreiche traumhaft schöne Inseln. Die Farasan-Inseln liegen 40 bis 90 Kilometer vor Jazan und sind ein Archipel bestehend aus 170 Inseln. Das Naturschutzgebiet beheimatet zahlreiche Korallen-, Fisch- und Krebstierarten und ist bestens zum Schnorcheln und Tauchen geeignet.

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