Registrierung in Turkmenistan

Meldepflicht für deutsche Reisende im Binnenstaat Turkmenistan

Für ausländische Besucher besteht in Turkmenistan eine Registrierungs-pflicht nach der Einreise. Wenn Sie maximal 3 Tage in dem zentralasiatischen Binnenstaat am Kaspischen Meer verweilen, melden Sie sich ausschließlich beim Grenzübertritt an.

Die Grenzbeamten stellen Ihnen eine grüne Ein- und Ausreisekarte aus, die während des gesamten Aufenthalts im Land mitzuführen und bei der Ausreise wieder abzugeben ist. Die Registrierungsgebühr beläuft sich im Regelfall auf 12 US-Dollar für Erwachsene und 5 US-Dollar für Kinder im Alter von bis zu 15 Jahren. Es empfiehlt sich, dieses Geld in bar dabei zu haben.

Zusätzliche Registrierung ab dem 3. Aufenthaltstag

Beabsichtigen Sie, sich länger als 72 Stunden in turkmenischem Hoheitsgebiet aufzuhalten, ist eine weitere Anmeldung erforderlich. Sie sind verpflichtet Ihr Visum ab dem 3. Tag beim Staatlichen Migrationsdienst, auch als Ovir (Office of Foreign Visa Registration) bekannt, persönlich registrieren zu lassen. Der Hauptsitz des Ovir befindet sich in der Hauptstadt Aschgabat (Asgabat), Asady Straße. In anderen Städten übernehmen die zuständigen Zweigstellen des Migrationsdiensts, d. h. die lokalen Polizeibehörden, die Registrierung. Fragen Sie rechtzeitig nach den Adressen, um die vorgegebenen Fristen einzuhalten.

Transitreisende (= Inhaber von Transitvisa) sind von der Registrierungspflicht befreit.

Übernimmt das Hotel die Registrierung?

Nein, der Reisende ist – wie oben erwähnt – selbst für die Anmeldung erforderlich.

Für Inhaber von Touristenvisa übernehmen in den meisten Fällen jedoch die einladenden turkmenischen Reiseveranstalter alle erforderlichen Schritte. Üblicherweise ist hierfür eine Aufwandspauschale zu zahlen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Ansprechpartner nach den Leistungen.

Falls Sie sich eigenständig anmelden, lassen sich die Unterbringung von Ihrer Unterkunft unbedingt schriftlich bestätigen.

Welche Dokumente sind bei der Anmeldung vorzulegen?

Für die Meldung benötigen Sie folgende Unterlagen:

Ihren Reisepass mit dem gültigen Visumeintrag
ein aktuelles Passfoto
die grüne Immigrationskarte
Quittung über die Entrichtung der Registrierungsgebühr bei der Einreise
schriftliche Bestätigung der Unterbringung (vom Hotel)
Das OVIR stellt Ihnen nach erfolgter Meldung einen Stempelvermerk in Ihr Ausweisdokument aus.

Ich reise geschäftlich / privat – was gibt es zu beachten?

Wenn Sie in Besitz eines Geschäfts- oder Privatvisums sind, ist es unter Umständen erforderlich, dass Ihr Gastgeber bzw. die einladende Person Sie begleitet oder Sie die Einladung erneut vorweisen. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der turkmenischen Botschaft oder dem Ovir nach den Vorgaben.

Ist eine Abmeldung erforderlich?

Ja, die Abmeldung ist verpflichtend und hat bei derselben Stelle zu erfolgen, bei der die Registrierung durchgeführt wurde. Sie erhalten beim Immigrationsdienst einen zweiten Stempel in Ihren Reisepass. Die Grenzbeamten überprüfen das Vorhandensein beider Vermerke. Ohne An- und Abmeldebestätigung ist eine Ausreise üblicherweise nicht möglich.

 

Bitte beachten Sie, dass wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben zur Registrierung in Turkmenistan übernehmen können. Wir pflegen unsere Website sorgfältig – dennoch sind kurzfristige Änderungen der Einreisebestimmungen, von denen wir keine Kenntnis nehmen, nicht auszuschließen. Offizielle aktuelle Auskünfte erteilt Ihnen die turkmenische Botschaft in Berlin.

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