Festgelegte Gesetzeslage durch die AGB
AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Leistungen und Vertragsannahme

1.1 Die gegen Entgelt angebotenen Leistungen von der König Tours GmbH & Co. KG umfassen Dienste zur Erlangung von Visa bei Auslandsvertretungen / ausländischen Behörden und/oder zur Erlangung eines Visa-Support-Briefes bzw. einer Einladung sowie die Beratung in Visaangelegenheiten.

Die Dienstleistung der König Tours GmbH & Co. KG ist mit Prüfung der Antragsunterlagen des Kunden auf Vollständigkeit und der Einholung des Visums bzw. des Visa-Support-Briefs sowie der Übergabe an das gewählte Versandunternehmen bzw. die Zustellung auf elektronischem Weg erbracht. Die Entscheidung über die Erteilung eines Visums obliegt in allen Fällen ausschließlich den Botschaften und Ministerien der jeweiligen Länder. Die Dienstleistungen der König Tours GmbH & Co. KG sind ausdrücklich auch dann erbracht, wenn das zuständige Konsulat dem Antrag auf ein Visum widersprochen hat oder die Ausstellung einer Einladung von der zuständigen Behörde abgelehnt wurde oder sich im laufenden Prozess der Antragsstellung Änderungen bei den Einreisebestimmungen ergeben. Daraus folgt, dass der Verpflichtung zur Vergütung der von der König Tours GmbH & Co. KG erbrachten Leistung auch dann nachzukommen ist, wenn dem Antrag auf Erteilung eines Visums nicht entsprochen wurde. Die König Tours GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen und die Ausführung des Auftrages auf Dritte zu übertragen.

1.2 Mit der Bearbeitung von Kundenanfragen beginnt die König Tours GmbH & Co. KG grundsätzlich erst nach Bestätigung der vorliegenden AGB. Dies gilt insbesondere bei fehlender Online-Bestellung auf www.buch-dein-visum.de Lassen sich Kundenunterlagen bei Eingang keiner Online-Bestellung zuordnen, ist eine Bestätigung der AGB durch den Kunden per E-Mail erforderlich.

2. Bearbeitungsdauer für Visa und Einladungen

2.1 Die Bearbeitungsdauer für die Beschaffung eines Visums oder die Beantragung eines Visa-Support-Briefes richtet sich nach den Öffnungszeiten der zu konsultierenden Auslandsvertretung bzw. des zuständigen Ministeriums, der König Tours GmbH & Co. KG sowie den von der König Tours GmbH & Co. KG beauftragten Partnerunternehmen und beginnt frühestens 1 Tag nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Die gesetzlichen Feiertage in Deutschland sowie im betreffenden Zielland sind vom Kunden zu berücksichtigen. Durch Feiertage oder außerplanmäßige Schließungen der ausländischen Behörden kann sich die Bearbeitungsdauer von Anträgen verlängern, ohne dass die König Tours GmbH & Co. KG hierauf Einfluss nehmen kann.

Die von der König Tours GmbH & Co. KG angebotenen Bearbeitungszeiten für Visa und Einladungen richten sich nach den regelmäßigen Öffnungszeiten und ausgewiesenen Bearbeitungszeiten der zuständigen Behörden.

Die König Tours GmbH & Co. hat ab Übermittlung der Daten zu den Auslandsvertretungen / ausländischen Behörden keinen Einfluss auf die Zeiträume der Bearbeitung im jeweiligen Fall. Die Vertretungen und Behörden behalten sich das Recht vor, Unterlagen von Antragstellern in Einzelfällen oder stichprobenartig über einen längeren Zeitraum für eine zusätzliche Überprüfung einzubehalten.

König Tours ist berechtigt, zur Sicherstellung der Reisedaten die Bearbeitungsdauer und die Versandart anzupassen und die Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Gleiches gilt für Preisanpassungen, die nach Eingang des Auftrages durch Änderungen einer offiziellen Gebührenordnung in Bezug auf Konsular- oder Registrierungsgebühren entstehen.

2.2 Die Versandwege zählen nicht als Bearbeitungsdauer. Alle unter 2. aufgeführten Punkte sind vom Kunden bei der Wahl der Bearbeitungsdauer zu berücksichtigen. Die Zustellung der Einladung/Referenznummer erfolgt in den meisten Fällen per E-Mail. Dies gilt auch für die Bestätigungen von e-Visa. Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, Postfach und Spam-Ordner auf den Eingang der Einladung bzw. e-Visa-Bestätigungen zu überprüfen. Bei Bestellung einer Einladung, die dem Konsulat im Original vorzulegen ist, erhält der Kunde diese auf dem Postweg.

2.3 Express-Visum

Die Beantragung eines Express-Visums an einem vom Kunden ausgesuchten Datum durch die König Tours GmbH & Co. KG kann nur zu dem in der Bestellung ausgewiesenen Preis durchgeführt werden, wenn die Unterlagen dem Visum-Service bis 8:00 Uhr vorliegen. Treffen die Unterlagen des Kunden erst nach 8:00 Uhr, aber spätestens bis 9:00 Uhr ein, ist die König Tours GmbH & Co. KG berechtigt, nach eigenem Ermessen eine Sonderfahrt zur zuständigen Mission/Behörde durchzuführen, um das gewünschte Lieferdatum des Kunden einzuhalten. Die hierfür anfallenden Zusatzkosten werden dem Kunden zu Lasten gelegt.

3. Unzureichender Versand

3.1 Wenn der Kunde im Bestellprozess eine Versandart für den Rückversand ausgewählt hat, bei dem ein rechtzeitiges Eintreffen des Visums bzw. der Unterlagen nicht möglich ist, ist die König Tours GmbH & Co. KG berechtigt, nach eigenem Ermessen eine andere Versandart zu wählen und in Rechnung zu stellen.

4. Aufrechnungsverbot

4.1 Gegen Ansprüche der König Tours GmbH & Co. KG ist eine Aufrechnung nur bei solchen Gegenansprüchen legitim, die als rechtskräftig angesehen wurden.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Gebühren für Korrekturen und Sonderaufwände Falsch ausgedruckte bzw. unvollständig oder unzureichend ausgefüllte Visaanträge werden von den Auslandsvertretungen nicht akzeptiert und zurückgewiesen. Ein Visum kann unter diesen Umständen nicht ausgestellt werden. Aus diesem Grund behält sich die König Tours GmbH & Co. KG das Recht vor, eine Korrektur bzw. Neuerstellung von Visaanträgen des Kunden nach eigenem Ermessen und ohne erneute Rücksprache mit dem Kunden gegen Erhebung einer Aufwandspauschale vorzunehmen, um höheren Bearbeitungskosten und unnötigen Verzögerungen der Bearbeitungsdauer aufgrund offensichtlicher formaler Mängel vorzubeugen. Die Pauschale beträgt 10,00 €.

Darüber hinaus behält sich die König Tours GmbH & Co. KG das Recht vor, unvollständig zugesandte Unterlagen sowie Unterlagen, die den Vorgaben der Checkliste in der Bestellbestätigung oder den Vorgaben des zuständigen Konsulates nicht entsprechen, im Rahmen der König Tours GmbH & Co. KG zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu vervollständigen oder zu bearbeiten, um ein vollständiges Dokumentenpaket bei Beantragung des Visums zu gewährleisten und einer möglichen Ablehnung durch das Konsulat vorzubeugen. Kosten für Extrafahrten, die aufgrund fehlender oder unvollständiger Antragsunterlagen des Kunden von der König Tours GmbH & Co. KG durchzuführen sind, gehen zu Lasten des Kunden.

5.2 Preise für Sonderaufwand

Die Preise verstehen sich pro Person bzw. pro Stück.

Digitaler Fotoservice 15,00 €
Beantragen einer Versicherungspolice (kein Abschluss) 10,00 €
Änderung der Stammdaten 10,00 €
Änderung der Lieferadresse 5,00 €
Ausfüllen von Visa-Anträgen Russland: Tourist 15,00 €
Ausfüllen von Visa-Anträgen Russland: Business 25,00 €
Ausfüllen von Visa-Anträgen (alle Länder außer Russland) 15,00 €
Ausfüllen von Online-Bestellung 10,00 €
Rückkehrbescheinigung (Russland) 15,00 €
Extrafahrt VFS/Konsulat am nächsten Arbeitstag 25,00 €
Sonderfahrt zum VFS/Konsulat 110,00 €
Flug-/Hotelbestätigung für Touristenvisa 25,00 €
Digitalisierung von Unterlagen 8,00 €
Aufwandspauschale unvollständige/fehlerhafte Unterlagen 10,00 €
Aufwandspauschale interner Versand 10,00 €
Mahngebühr 2,50 €
Geplatzter Bankeinzug 8,00 - 15,00 €
Anfertigen von Kopien pro Stück 0,50 €
Zahlung und Versand per Nachnahme 5,00-25,00 €

5.3 Die Versandkosten richten sich nach der im Bestellprozess ausgewählten Versandart. Der Preis für Visabestellungen versteht sich zuzüglich der Versandkosten. Sollte der Kunde eine für den von ihm bestellten Visum-Typ nicht adäquate Versandart wählen, behält sich die König Tours GmbH & Co. KG das Recht vor, die Versandart zu ändern und die hierfür anfallenden Gebühren zu verrechnen.

5.4 Bei unvollständigem Zahlungseingang behält sich die König Tours GmbH & Co. KG das Recht vor, die Unterlagen per Nachnahme zurückzusenden und die Zusatzgebühren dem Kunden in Rechnung zu stellen. 5.5 Auf etwaige Erhöhungen der Konsulatsgebühren nach Übersendung der Visa-Anträge hat die König Tours GmbH & Co. KG keinen Einfluss.

6. Haftung

6.1 Die Entscheidung über die Erteilung von Visa bzw. Einladungen obliegt allein der zuständigen Auslandsvertretung (Botschaft) bzw. Behörde. Die König Tours GmbH & Co. KG übernimmt für die Entscheidung keine Haftung. Die König Tours GmbH & Co KG verpflichtet sich dem Kunden gegenüber, die Dienstleistung in Form der Vermittlung des Antrags auf die Erteilung von Visa bzw. Einladungen an die zuständigen Behörden sowie der Übergabe gegebenenfalls erteilter Visa oder Einladungen sowie dazugehöriger Unterlagen an ein vom Kunden bestimmtes oder ein ordnungsgemäß ausgewähltes Versandunternehmen zu erbringen. Die König Tours GmbH & Co. KG verpflichtet sich darüber hinaus, Kundenunterlagen an Versandunternehmen in einer Art und Weise zu übergeben, die einen schadlosen Transport zum Kunden ermöglicht. Für Beschädigung, verspätete Zustellung oder Verlust der Sendung übernimmt die König Tours GmbH & Co. KG keine Haftung. Ansprüche, die u. U. aus Verlust, verspäteter Zustellung oder Beschädigung der Unterlagen auf dem Sendungsweg gegenüber dem Versandunternehmen entstehen, tritt die König Tours GmbH & Co. KG an den Kunden ab. Bei einer Zustellung per E-Mail obliegt dem Kunden die Verantwortung, sein Postfach und den Spam-Ordner regelmäßig zu prüfen. Die Dienstleistung der König Tours GmbH & Co. KG ist ausdrücklich auch dann erbracht, wenn einem Antrag auf ein Visum oder eine Einladung seitens der zuständigen Behörde nicht entsprochen wurde oder sich die im Bestellvorgang ausgewiesene Bearbeitungszeit (vgl. 2. Bearbeitungsdauer für Visa und Einladung) aufgrund von vorübergehenden Behördenschließungen oder Bearbeitungsvorgängen der Behörden, die für die König Tours GmbH & Co. nicht vorhersehbar waren, verzögert.

6.2 Die Ausstellung eines Visums durch die Behörden/Botschaft/Konsulat garantiert keine Einreise in das entsprechende Land. Die Entscheidung über die Einreise bleibt das Recht der Einwanderungsbeamten / Flughafenpersonal am Einreisehafen. 

6.3 Für Schäden des Kunden an anderen Rechtsgütern, die im Rahmen der Auftragsbearbeitung durch die König Tours GmbH & Co. KG durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen, übernimmt die König Tours GmbH & Co. KG eine Haftung von bis zu maximal 800,00 € bei Visaaufträgen beziehungsweise 200,00 € bei Beantragung von Visa-Support-Briefen. Die Beträge stellen typische, mögliche Schadensgrenzen in diesen Leistungsbereichen dar.

7. Stornierung

7.1 Stornierungen müssen schriftlich erfolgen (E-Mail, Brief, Fax). Diese Regelung gilt für beide Vertragspartner. 7.2 Visa nachdem der Kunde eine zahlungspflichtige Bestellung über den Button Visum bestellen ausgelöst und eine Bestellnummer erhalten hat, ist eine kostenlose Stornierung nicht mehr möglich. Es wird im Falle einer Stornierung eine Pauschale in Höhe von 25,00 € erhoben. Gleiches gilt, sobald die Unterlagen der König Tours GmbH bereits vorliegen, mit der Bearbeitung der Unterlagen begonnen wurde und die Unterlagen noch nicht an die zuständige Auslandsvertretung weitergeleitet wurden. Auch in diesem Fall hat der Kunde im Falle einer Stornierung eine Unkostenpauschale in Höhe von 25,00 € zuzüglich der Versandkosten für den Rückversand zu tragen. In den Fällen, in denen sich die Unterlagen bereits auf dem Beförderungsweg zur zuständigen Auslandsvertretung befinden, hat der Kunde bei Stornierung des Auftrags Stornogebühren in Höhe von 100 % zu zahlen.

7.3 Einladungen Stornieren von Einladungen/Visa-Support-Briefen ist nach § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB nicht möglich, da diese kundenspezifisch erstellt werden.

8. Weitere Vereinbarungen

8.1 Abweichungen (Änderung oder Ergänzung) von den hier aufgeführten AGB, die durch Vereinbarungen oder Nebenabreden zustande kommen, bedürfen ausdrücklich der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel.

9. Gerichtsstand

9.1 In allen Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung gilt deutsches Recht und beide Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Brühl.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Sollten einzelne Bestimmungen oder abgrenzbare Teile unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen unberührt.