Reisen mit dem Arbeitsvisum

Arbeitsvisum – Was ist das?

Ein sogenanntes Arbeitsvisum ist die Voraussetzung, um als Ausländer in einem visumpflichtigen Staat eine geregelte Beschäftigung aufzunehmen. Wenn Ihr Arbeitgeber Sie beispielsweise ins Ausland entsendet, um in einer Außenstelle zu arbeiten oder Sie als Gastprofessor an eine ausländische Universität gehen, benötigen Sie ein solches Visum für Ihren Arbeitsaufenthalt. Sind Sie hingegen nur zu Geschäftsverhandlungen verabredet oder als Aussteller bei einer Messe vertreten, reicht in der Regel ein Business Visum aus. Anders ist die Situation wiederum, wenn Sie planen sich im Zielland – unabhängig von einem bisherigen Arbeitgeber – ein neues Standbein zu erschaffen.

Vielleicht haben Sie immer schon einmal davon geträumt, eine Zeit lang in einem fremden Land zu leben und zu arbeiten, um die Menschen und Kultur dort kennenzulernen? Aufstrebende Wirtschaftsnationen wie China, Indien und Russland bieten viele Möglichkeiten für eine berufliche Neuorientierung. Um sich im Ausland einen ersten Überblick über den Arbeitsmarkt und die Infrastruktur zu verschaffen, reicht ein Touristenvisum unter Umständen aus. Haben Sie hingegen bereits einen Vertrag mit einem Arbeitgeber abgeschlossen, benötigen Sie zwingend ein Visum für Arbeitszwecke. Für besonders qualifizierte Fachkräfte kommt unter Umständen ein sogenanntes Expertenvisum infrage.

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Welche Nachweise benötige ich für ein Arbeitsvisum?

Welche Bestimmungen für eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen sind, ist länderspezifisch geregelt. Üblicherweise erhalten Sie das Visum nur dann, wenn Sie in der Lage sind, Ihre Qualifikation für die Arbeitsstelle nachzuweisen. Das Antragsformular, der Reisepass mit genügend freien Seiten für den Visaeintrag und ein Passfoto zählen zu den geforderten Standardunterlagen, um Arbeitsvisa zu beantragen.


Beispiel für China: Die chinesische Botschaft verlangt neben den oben genannten Dokumenten u. a. die Vorlage einer offiziellen Arbeitserlaubnis. Ihr Arbeitgeber muss diese vor Ort bei der zuständigen Behörde (Außenministerium in Peking) beantragen. Häufig ist es für den Antrag des Arbeitsvisums notwendig, Zeugnisse von den Auslandsvertretungen in Deutschland beglaubigen zu lassen. Sollten Sie sich nicht sicher sein, wie dieser Vorgang abläuft, helfen wir Ihnen gerne und übernehmen diesen Schritt für Sie.


Wie bei den meisten anderen Visa-Arten benötigen Sie für Arbeitsaufenthalte eine offizielle Einladung, auch Visa Support Brief oder Invitation Letter genannt. Häufig ist es ein aufwendiger Prozess für den ausländischen Arbeitgeber, eine Einladung auszustellen. Behördengänge und lange Warteschlangen stellen Hürden auf dem Weg zum Visum dar.

Sollten Sie Probleme haben, eine Geschäftseinladung für Russland zu organisieren, ermöglichen wir Ihnen, das Schreiben über uns zu beantragen.

Wichtiger Hinweis für Arbeitsvisa: Eine Kopie des Arbeitsvertrages ist kein Ersatz für einen Invitation Letter.
Ob ein Führungszeugnis, ein Gesundheitscheck und eine Krankenversicherung nachzuweisen sind oder ob Sie weitere Dokumente benötigen, erfahren Sie bei Auswahl Ihres Reiselandes.

Wie lange ist ein Visum für Arbeitszwecke gültig?

Die Gültigkeitsdauer von Arbeitsvisa variiert von Staat zu Staat und richtet sich nach Ihrer Einladung. Eine Genehmigung kann ein (halbes) Jahr, aber auch mehrere Jahre gelten. Für das Typ-Z-Visum, das für die Arbeitsaufnahme in China erforderlich ist, besteht zunächst eine Beschränkung auf 3 Monate.

Der Reisende ist dafür verantwortlich, das Visum spätestens 30 Tage nach der Ankunft vor Ort in eine Aufenthaltsgenehmigung umwandeln zu lassen. Diese gilt zumeist für ein Jahr. Eine unbürokratische Verlängerung der Erlaubnis ist aber im Regelfall möglich, wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis fortsetzen. Zumeist berechtigt ein Arbeitsvisum zu einer mehrmaligen Ein- und Ausreise.

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