Legalisation und Haager Apostille

Wir legalisieren Unterlagen zur Verwendung im Ausland

Um öffentliche, deutsche Urkunden im Ausland zu verwenden, bedarf es in vielen Fällen nicht nur einer Beglaubigung, sondern darüber hinaus auch einer Apostille oder gar einer Legalisation. Insbesondere im internationalen Handelsverkehr ist es wichtig über rechtsgültige, legalisierte Dokumente zu verfügen. Fehlen die erforderlichen Schriften oder Stempel, werden die Schriftstücke nicht anerkannt.

Wir bieten Ihnen einen schnellen und zuverlässigen Legalisations-Service, den Sie bequem online bestellen können. 

Füllen Sie zur Beauftragung der Legalisation von Dokumenten einfach das Auftragsformular für die Legalisierung aus und senden es uns per E-Mail zu.

Apostille – was heißt das?

Das Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Apostilleübereinkommen) vereinfacht den Einsatz von Dokumenten im Ausland. Die sogenannte Haager Apostille tritt an die Stelle der Legalisation, die häufig erforderlich ist und sich ausschließlich bei den diplomatischen und konsularischen Vertretungen des Zielstaates durchführen lässt.

Bei der Apostille handelt es sich um einen offiziellen Stempel, mit dem eine befugte Behörde die Echtheit und Rechtsgültigkeit einer Unterschrift und gegebenenfalls eines Siegels bestätigt. In Deutschland sind je nach Unterlage z.B. das Bundesverwaltungsamt, Polizeidirektionen oder Ministerien die Anlaufstellen für das Apostilleverfahren. Die Zuständigkeiten sind in jedem Bundesland individuell geregelt.

Die Urkunde ist für das Erstellen einer Apostille im Original vorzulegen. 

Mit einer Apostille endbeglaubigen lassen sich beispielsweise:

  • Eidesstattliche Erklärungen
  • Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden
  • Sterbeurkunden
  • Scheidungspapiere
  • Namensänderungsurkunden
  • Gründungsurkunden
  • Personalausweise
  • religiöse Dokumente
  • Schulzeugnisse und Hochschulzeugnisse
  • Gerichtsunterlagen aus Deutschland
  • medizinische Unterlagen
  • etc.

Gerne können Sie das Beantragen der Apostille für Ihre Dokumente bei uns in Auftrag geben, falls Sie beabsichtigen, diese in einem der Mitgliedsstaaten der Haager Konvention zu verwenden. Wir übernehmen die Behördengänge und stellen Ihnen die im Ausland rechtsgültigen Unterlagen anschließend zu.

Vertragsstaaten der Haager Konvention, bei denen das Übereinkommen mit Deutschland gilt, sind:

 

Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Armenien, Australien, Bahamas, Bahrain, Barbados, Belarus, Belgien, Belize, Bosnien-Herzegowina, Botsuana, Brunei Darussalam, Bulgarien, China (nur für Urkunden aus Hongkong und Macau), Cookinseln, Costa Rica, Dänemark (ausgenommen Grönland und Färöer), Dominica, Ecuador, El Salvador, Estland, Fidschi, Finnland, Frankreich, Georgien, Grenada, Griechenland, Großbritannien, Honduras, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kap Verde, Kasachstan, Kolumbien, Kroatien, Lesotho, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malawi, Malta, Marshallinseln, Mauritius, Mazedonien, Mexiko, Monaco, Montenegro, Namibia, Neuseeland (ohne Tokelau), Nicaragua, Niederlande (auch für Aruba, Curacao, Sint Maarten und den karibischen Landesteil, Bonaire, Sint Eustatius und Saba), Niue, Norwegen, Oman, Österreich, Panama, Peru, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Samoa, San Marino, Sao Tome und Principe, Schweden, Schweiz, Serbien, Seychellen, Slowakei, Slowenien, Spanien, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Südafrika, Südkorea, Suriname, Swasiland, Tonga, Trinidad und Tobago, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn, Uruguay, USA, Vanuatu, Venezuela, Vereinigtes Königreich, Zypern.

 

Bei anderen Nationen ist im Regelfall eine Legalisation der deutschen Dokumente erforderlich.

Legalisation – was heißt das?

Vom Prinzip her ist eine Legalisation vergleichbar mit der Apostille. Auch hier gilt es die Echtheit von Unterschriften und Siegeln auf Dokumenten zu bestätigen, die im Ausland zum Einsatz kommen. Allerdings lässt sie sich nicht auf nationaler Ebene durchführen. Die diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Länder, in denen die Urkunden zum Einsatz kommen, sind für die Legalisation zuständig.

Üblicherweise verlangen die Auslandsvertretungen eine Vorbeglaubigung der Urkunde durch eine deutsche Stelle, in einigen Fällen ist auch eine zusätzliche, sogenannte Endbeglaubigung oder Überbeglaubigung erforderlich. Wer für die Beglaubigung zuständig ist, variiert von Bundesland zu Bundesland und hängt von der Art der Unterlage ab. Welche Schritte erforderlich sind, erfahren Sie bei dem Empfänger, bei dem die deutsche Urkunde im Ausland vorzulegen ist.

Die Endbeglaubigung übernimmt in Deutschland das Bundesverwaltungsamt. Staaten, die üblicherweise eine Vor- und Endbeglaubigung verlangen, sind beispielsweise China, Afghanistan, Kambodscha, der Iran, Somalia und Togo.

Zu den Dokumenten, die im Regelfall zu legalisieren sind, zählen zum Beispiel:

  • Hochschulzeugnisse, Schulzeugnisse
  • Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden
  • Arbeits- und Geschäftsverträge
  • Führungszeugnisse
  • Wohnsitzerklärungen
  • Impfpässe
  • medizinische Unterlagen
  • tierärztliche Zertifikate
  • Rechnungen
  • Patente
  • Gründungsurkunden

Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Legalisation und übernehmen die Kommunikation mit den Botschaften oder Konsulaten, sondern bieten auch einen Service für das Einholen der erforderlichen (Vor-) Beglaubigungen an.

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