Italien führt ab 11. Januar 2025 die Pflicht zur Abnahme biometrischer Fingerabdrücke für langfristige Schengen-Visa ein
09.01.2025

Italien führt ab 11. Januar 2025 die Pflicht zur Abnahme biometrischer Fingerabdrücke für langfristige Schengen-Visa ein

Ab dem 11. Januar 2025 wird Italien die Erfassung biometrischer Daten für langfristige Schengen-Visa auf Antragsteller von Kurzzeitvisa ausweiten. Die Neuerung zielt darauf ab, die Sicherheit zu verbessern und kriminelle Aktivitäten im Zusammenhang mit Visummissbrauch zu verhindern.

Alle Antragsteller von Langzeitvisa, einschließlich derjenigen, die ein Studium, eine Beschäftigung, Familienzusammenführung und Investitionen beantragen, müssen nun persönlich in der nächstgelegenen italienischen Botschaft oder dem nächstgelegenen Konsulat erscheinen, um ihre Fingerabdrücke abzugeben. Die Abnahme der Fingerabdrücke dauert nur wenige Minuten, ist aber für die Antragsteller mit zusätzlichen Schwierigkeiten verbunden, die sich auf die Kosten, Pläne und Fristen für die Erteilung eines Visums auswirken können.

Ausnahmen von der neuen Regelung gelten nur für eine begrenzte Anzahl von Kategorien: Kinder unter 12 Jahren, Personen, die körperlich nicht in der Lage sind, Fingerabdrücke abzugeben, und bestimmte Regierungsangestellte, die auf Dienstreise sind. Dies bedeutet, dass die überwiegende Mehrheit der Antragsteller zur Abnahme von Fingerabdrücken verpflichtet sein wird.

Wichtig ist, dass Antragsteller, denen bereits bei ihrem Erstantrag Fingerabdrücke abgenommen wurden, diesen Vorgang bei späteren Visumanträgen während der 59 Monate, in denen ihre biometrischen Daten gespeichert werden, nicht wiederholen müssen. Dies könnte das Visumverfahren für Personen, die mehrere Reisen nach Italien planen, erheblich vereinfachen.

Diese Neuerung unterstreicht das Engagement Italiens, die Migrationskontrolle und die Sicherheit in seinem Hoheitsgebiet zu stärken.

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