Einreisebestimmungen Iran

Einreise in den Iran – nicht ohne Visum

Gemäß der Iran Einreisebestimmungen benötigen Deutsche, Österreicher, Staatsangehörige anderer EU-Länder und Schweizer für die Einreise in den Iran ein gültiges Visum. In dem Land in Vorderasien, das veraltet auch den Namen Persien trägt, gilt Visumpflicht und Reisepasspflicht für die meisten ausländischen Besucher. Der Visumantrag ist vor Reiseantritt bei einer zuständigen konsularischen Auslandsvertretung zu stellen.

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Visum für den Iran

beantragen

Für den Reisepass ist eine Mindestgültigkeit von 6 Monaten am Tag der Antragsstellung vorgeschrieben. Darüber hinaus muss das Ausweisdokument über mindestens zwei freie Seiten für den Visavermerk verfügen.

Wichtig:

  1. Wenn Sie in Israel waren, beantragen Sie bitte einen neuen Pass. Ein israelischer Stempel im Reisepass führt im Regelfall zur Ablehnung des Antrags auf iranische Visa.
  2. Wenn Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt geschäftlich im Iran aufgehalten haben, benötigen Sie zur Beantragung eines Folge-Visum eine vom Iranischen Außenministerium beglaubigte Bestätigung Ihres Geschäftspartners zum Zweck und zur Dauer des vorherigen, geschäftlichen Aufenthaltes.

Visabefreiung für die Türkei und weitere Staaten

Reisende mit türkischem Pass benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten im Iran kein Visum. Gleiches gilt für Staatsbürger folgender Länder: Bosnien, Mazedonien, Saudi-Arabien, Singapur, Slowenien. Bitte prüfen Sie die Aktualität dieser Liste vor Ihrer Abreise. Es ist möglich, dass die Einreisebestimmungen Iran kurzfristigen Änderungen unterliegen.

Wo ist der Visumantrag zu stellen?

In Deutschland sind die iranische Botschaft in Berlin sowie die Generalkonsulate der islamistischen Republik Iran in Frankfurt a. M., Hamburg und München für die Visaerteilung zuständig. In den meisten Fällen benötigen Antragsteller eine vom Außenministerium beglaubigte Einladung aus dem Gastgeberland. Sobald das Ministerium seine Genehmigung erteilt, erhält der Reisende eine individuelle Referenznummer. Darüber hinaus benachrichtigt das Außenministerium das zuständige Konsulat in Deutschland. Es ist deshalb wichtig, sich vor Einreichen der Antragsunterlagen zu informieren, bei welcher Abteilung die Genehmigung vorliegt.

Antragstellern steht es frei ihr Visum direkt beim Konsulat zu beschaffen oder einen Visadienst mit der Einholung der Einreisegenehmigung zu beauftragen.

Die iranischen Einreisebehörden unterscheiden folgende Visa-Arten:

  • Touristenvisum
  • Geschäftsvisum
  • Transitvisum
  • Studentenvisum
  • Pilgervisum
  • Einreisevisum mit Arbeitserlaubnis

Visa on Arrival

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, ein Touristenvisum für 7 Tage bei Ankunft zu beantragen. Diese Regelung ist Flugreisenden vorbehalten, die an einem der folgenden Flughäfen ankommen: Tehran Imam Khomeini Airport (IKA), Tehran Mehrabad Airport (THR), Mashad Airport (MHD), Shiraz Airport (SYZ) und Täbriz (Tabriz) Airport (TBZ).

Das Visa on Arrival ist für Staatsbürger folgender Länder vorgesehen: Albanien, Armnenien, Australien, Aserbaidschan, Bahrain, Belarus, Belgien, Bosnien Herzegowina, Brasilien, Brunei, Bulgarien, China, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Indien, Indonesien, Irland, Italien, Japan, Jugoslawien, Kasachstan, Kirigistan, Kroatien, Kuba, Kuweit, Libanon, Luxemburg, Malaysia, Mexiko, Mongolei, Niederlande, Neuseeland, Nordkorea, Norwegen, Oman, Österreich, Palästina, Peru, Philippinen, Polen, Portugal, Qatar, Rumänien, Russland, Saudi-Arabien, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südkorea, Syrien, Tadschikistan, Thailand, Turkmensitan, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Venezuela, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam, Zypern.

Die Zuverlässigkeit der Visaeinholung bei Ankunft ist jedoch nicht geprüft, sodass die Visaeinholung vor Reiseantritt empfohlen wird, um lange Wartezeiten oder eine Ablehnung des Antrags vor Ort zu vermeiden. Ein Visum bei Ankunft lässt sich grundsätzlich nicht verlängern. Die Möglichkeit ein Visa on Arrival zu beantragen, besteht nicht für Inhaber von politischen Pässen, Dienstpässen oder Expertenpässen sowie nicht für Geschäftsreisende, Journalisten und ehemalige iranische Staatsbürger ohne offiziellen Ausbürgerungsbescheid.

Anfragen für Iran Reisende

Bei Verstößen gegen die iranischen Einreisebestimmungen drohen strafrechtliche Verfolgung und hohe Strafen. Eine Meldepflicht gibt es – anders als in den meisten visumpflichtigen Staaten – im Iran nicht, d. h. Eine Registrierung nach Grenzübertritt ist nicht erforderlich.

Beachten Sie auch die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für den Iran.

 

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir trotz sorgfältiger Pflege unserer Seite keine Garantie für die Vollständigkeit und Richtigkeit der oben genannten Einreisebestimmungen für den Iran übernehmen können. Kurzfristigere Änderungen der Einreisebestimmungen sind möglich, ohne das wir hiervon Kenntnis nehmen. Offizielle und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen Iran erteilen die iranischen Botschaften und Konsulate in Ihrem Heimatland.

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