Arbeitsvisum Kasachstan
Visa für Arbeitsaufenthalte in Kasachstan
Das Arbeitsvisum für Kasachstan ist – bildlich gesprochen – Ihre Eintrittskarte zur kasachischen Wirtschaft und Arbeitswelt. Nur mit einer Einreisegenehmigung, die Ihrem Reisezweck entspricht, ist Ihnen die Arbeitsaufnahme und Erwerbstätigkeit vor Ort gestattet.
Der Visumantrag ist vor Reiseantritt bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat der Republik Kasachstan zu stellen. Antragsteller sind dazu angehalten, Ihre Antragsunterlagen persönlich oder durch eine akkreditierte Visaagentur einzureichen. Gerne beschaffen wir das Visum für Arbeitszwecke in Ihrem Auftrag und liefern es bis vor Ihre Haustür.
Arbeitsvisum für Kasachstan
Das richtige Visum Auswählen: M1 bis M5
In Kasachstan haben Sie die Möglichkeit, neue Arbeitsfelder zu erschließen, mit interessanten Menschen in Kontakt zu treten und Ihren beruflichen Horizont zur erweitern. In Abhängigkeit von der angestrebten beruflichen Position und der vorgesehenen Aufenthaltsdauer unterteilen die Einreisebehörden der Republik Kasachstan das Arbeitsvisum in die Unterkategorien M1, M3, M4 und M5. Für begleitende Familienangehörige ist der Visum-Typ M2 vorgesehen.
Visainformationen im Überblick
Um Informationen zu den Voraussetzungen der Visaerteilung sowie Details zu Visumgültigkeit, Einreisehäufigkeit und gestatteter Aufenthaltsdauer abzurufen, navigieren Sie bitte zu dem Visum-Typ, der zu Ihrer Reiseabsicht passt (M1 bis M5).
Arbeitsvisa und ihre Gültigkeit
Arbeitsvisum M1: für Personen mit Arbeitserlaubnis eines kasachischen Unternehmens
Den Visum-Typ M1 erhalten Personen, die eine Arbeitserlaubnis für Kasachstan besitzen und bei einem kasachischen Unternehmens angestellt sind. Diejenigen, die keine Arbeitserlaubnis vorweisen, benötigen eine Bescheinigung, die über die Zusammenarbeit ihrer Firma mit einem kasachischen Unternehmen Auskunft gibt.
Einreisezahl | Gültigkeit des Visums | Aufenthaltsdauer |
1-malig | richtet sich nach Einladung |
Arbeitsvisum M2: für Familienangehörige
Das Arbeitsvisum M2 ist für Familienangehörige (1. Grades) vorgesehen, die Inhaber eines Arbeitsvisums M1 begleiten.
Einreisezahl | Gültigkeit des Visums | Aufenthaltsdauer |
mehrmalig | richtet sich nach der Dauer der Arbeitserlaubnis «M1» des Familienmitgliedes |
Arbeitsvisum M3: für den Antrag auf eine Arbeitserlaubnis
Das Arbeitsvisum M3 stellen die Auslandsvertretungen an Reisende aus, die beabsichtigen bei den zuständigen Behörden in Kasachstan persönlich einen Antrag auf eine Arbeitsgenehmigung zu stellen.
Einreisezahl | Gültigkeit des Visums | Aufenthaltsdauer |
1-malig | 90 Tage |
Arbeitsvisum M4: für Langzeitarbeit
Das Arbeitsvisum M4 erhalten Immigranten bzw. Personen, die beabsichtigen, längerfristig in Kasachstan zu leben und zu arbeiten. Einladung und Arbeitserlaubnis aus Kasachstan zählen zu den Voraussetzungen.
Einreisezahl | Gültigkeit des Visums | Aufenthaltsdauer |
mehrmalig | 1 Jahr |
Arbeitsvisum M5: für Saisonarbeit
Das Arbeitsvisum «M5» ist Arbeitnehmern vorbehalten, die für kurze Dauer – meist saisonabhängig – in Kasachstan arbeiten.
Einreisezahl | Gültigkeit des Visums | Aufenthaltsdauer |
1-, 2- oder 3-malig | bis zu 1 Jahr, abhängig von der Arbeitserlaubnis |
Benötigte Unterlagen für Arbeitsvisa (bei vorhandener Einladung)
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