Slowakei führt elektronische Dienstleistungen für ausländische Staatsangehörige ein: neue Regeln ab 15. Dezember 2024
13.12.2024

Slowakei führt elektronische Dienstleistungen für ausländische Staatsangehörige ein: neue Regeln ab 15. Dezember 2024

Das Innenministerium der Slowakei hat erhebliche Änderungen im Gesetz über den Aufenthalt ausländischer Staatsbürger angekündigt, die am 15. Dezember 2024 in Kraft treten werden. 

Gemäß den neuen Regeln ermöglichen die Neuerungen Antragstellern, die digitale Plattform zur Beantragung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, zur Beantragung von Reisepässen, zur Verlängerung der EU-Blauen Karte sowie zur Beantragung einer unbefristeten oder langfristigen Aufenthaltserlaubnis in elektronischer Form zu nutzen. Dies vereinfacht den Einwanderungsprozess erheblich und macht ihn zugänglicher, indem persönliche Besuche in den Migrationsbehörden für die meisten Verfahren vermieden werden können.

Allerdings sollten ausländische Staatsbürger, die einen Antrag auf Erhalt eines Aufenthaltstitels in elektronischer Form stellen und biometrische Daten erfassen müssen, dennoch innerhalb von 30 Tagen persönlich zur Polizeistation kommen. In solchen Fällen beginnt die Ausstellung des Dokuments ab dem Datum der Erfassung der biometrischen Daten.

Es wird erwartet, dass das neue System nicht nur den Prozess der Dokumenteneinreichung beschleunigt, sondern auch ausländischen Staatsbürgern Zeit und Mühe erspart, indem wiederholte Besuche bei Einwanderungsbehörden vermieden werden. Die Einführung der digitalen Plattform wird ein wichtiger Schritt zur Modernisierung des Einwanderungssystems und zur Verbesserung des Kundenservice sein.

Verfolgen Sie die Neuigkeiten auf der Website Buch-dein-Visum.de, um über alle Änderungen in der Visumpolitik informiert zu sein und aktuelle Reisetipps zu erhalten.

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