Japan und Luxemburg starten gemeinsames Programm für Arbeitsurlaub
04.06.2024

Japan und Luxemburg starten gemeinsames Programm für Arbeitsurlaub

Ab dem 3. Juni 2024 starten Japan und Luxemburg ein gemeinsames Arbeitsferienprogramm, das jungen Menschen aus beiden Ländern neue Horizonte eröffnet. Das Programm ermöglicht es jungen Menschen aus Japan und Luxemburg, während eines längeren Auslandsaufenthalts eine neue Kultur kennenzulernen. Während dieses Urlaubs können die Teilnehmer nicht nur ihre Ausgaben durch Zeitarbeit decken, sondern auch ihre Erfahrungen durch den Besuch von Sprachkursen bereichern.

Im Rahmen dieses Programms ist es den Teilnehmern gestattet, eine Arbeit aufzunehmen, die als Ergänzung zu ihrem Urlaub dient, um ihren Aufenthalt zu finanzieren. Mit dem Working-Holiday-Visum können luxemburgische Staatsangehörige in Japan arbeiten, ohne eine gesonderte Genehmigung einholen zu müssen, sofern sie die lokalen Gesetze einhalten, insbesondere in den Bereichen Gastronomie und Unterhaltung sowie öffentliche Ordnung und Moral.

Bitte beachten Sie: Das Working Holiday Visum ist nicht für diejenigen gedacht, die eine Vollzeitbeschäftigung, ein Praktikum oder ein Studium in Japan planen. Diejenigen, die in erster Linie arbeiten wollen, sollten ein entsprechendes Working Holiday Visum beantragen.

Die Antragsteller müssen die folgenden Kriterien erfüllen, um für das Programm in Frage zu kommen:

  • Staatsbürgerschaft und Wohnsitz: Die Antragsteller müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung Staatsbürger Luxemburgs sein und ihren Wohnsitz in Luxemburg haben.
  • Reisezweck: Der Hauptzweck des Aufenthalts ist Urlaub mit der Möglichkeit zu arbeiten für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr ab dem Datum der Einreise.
  • Altersbeschränkungen: Die Antragsteller müssen zwischen 18 und 30 Jahre alt sein.
  • Familienstand: Antragsteller sollten keine Familienangehörigen mitbringen, es sei denn, die Familienangehörigen haben ihre eigenen Gründe für die Einreise nach Japan.
  • Finanzielle Anforderungen: Besitz eines gültigen Reisepasses und von Mitteln für den Kauf eines Rückflugtickets (mindestens 2.100 €) sowie von Mitteln für die Erstunterbringung (mindestens 1.900 €).
  • Rückkehrpläne: Verpflichtung, Japan nach Ende des Aufenthalts zu verlassen.
  • Erfahrung mit Visa: Keine Erfahrung mit der Erteilung eines Arbeitsurlaubsvisums in Japan.
  • Gesundheit und Gesetzestreue: Gute Gesundheit, ausreichende Krankenversicherung, einwandfreies Führungszeugnis und keine Vorstrafen.
  • Gesetzestreue: Bereitschaft, die japanischen Gesetze und Vorschriften während des Aufenthalts einzuhalten.

Die Ankündigung des Working-Holiday-Programms durch die japanische Botschaft in Luxemburg erfolgt kurz nachdem die chinesische Botschaft die Verlängerung der Visumfreiheit für Einwohner Luxemburgs und mehrerer anderer Länder bis Ende 2025 angekündigt hat.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das gemeinsame Arbeitsurlaubsprogramm zwischen Japan und Luxemburg jungen Menschen in beiden Ländern neue Horizonte eröffnet. Es bietet eine einzigartige Plattform für den Austausch von kulturellem und beruflichem Wissen, was zweifellos die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern stärken wird.