Erweiterte Möglichkeiten für Saisonarbeiter: Neuseeland führt neues befristetes Visum ein
19.08.2024

Erweiterte Möglichkeiten für Saisonarbeiter: Neuseeland führt neues befristetes Visum ein

Die neuseeländische Einwanderungsbehörde hat die Einführung eines neuen befristeten Visums speziell für Saisonarbeiter angekündigt. Mit dieser Entscheidung soll die wachsende Nachfrage nach Saisonarbeitern in verschiedenen Wirtschaftszweigen des Landes gedeckt werden. Dabei kann es sich beispielsweise um die Pflanzung oder Ernte von Feldfrüchten oder die Hochsaison in Skigebieten handeln.

Das neue Visum gibt ausländischen Staatsangehörigen die Möglichkeit, neun Monate lang legal in Neuseeland zu arbeiten. Um ein Visum zu erhalten, müssen die Antragsteller eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen, u. a. müssen sie das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, mindestens vier Monate einschlägige Berufserfahrung vorweisen können und bereit sein, die Arbeit spätestens am 31. Mai 2025 aufzunehmen.

Besondere Aufmerksamkeit wird den Arbeitsbedingungen gewidmet. Arbeitgeber, die ausländische Saisonarbeiter beschäftigen wollen, müssen akkreditiert sein und ihren Mitarbeitern eine Wochenarbeitszeit von mindestens 30 Stunden sowie einen Lohn garantieren, der nicht unter dem vorgeschriebenen Mindestlohn von 29,66 NZ$ pro Stunde liegt.

Das neue befristete Visum ist für ein breites Spektrum von Fachkräften in Branchen wie der:

  • Landwirtschaft: Die Landwirte brauchen dringend Lohnarbeiter für die Ernte, da günstige Wetterbedingungen nur von kurzer Dauer sind.
  • Wintersport: Mit dem Beginn der Skisaison besteht ein erhöhter Bedarf an erfahrenen Skilehrern und Betreibern von Skiflößen.
  • Weinbau: Zur Erntezeit wartendie Winzer auf ihre Meister, um exquisite Weine zu erzeugen.
  • Forstwirtschaft: In bestimmten Zeiträumen, in denen die klimatischen Bedingungen für die Anpflanzung von Setzlingen optimal sind, sind Baumpfleger besonders gefragt.
  • Extremtourismus: Jetboot- und Bungee-Jumping-Betreiber werden in der warmen Jahreszeit benötigt, wenn die Touristen diese Dienste rege nutzen.

Um ein Visum zu beantragen, müssen sich ausländische Staatsangehörige bis zum 31. März 2025 beim Migrationsamt melden.

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