ETA-Portal wiederhergestellt: E-Permit-Verarbeitung für Sri Lanka ist wieder verfügbar
Die Regierung von Sri Lanka hat die Wiederherstellung des Portals für elektronische Reisegenehmigungen (ETA) angekündigt, das nun wieder aktiv ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass das System in vollem Umfang für Anträge zur Verfügung steht. Trotz möglicher technischer Verzögerungen können ausländische Staatsangehörige nun das Portal nutzen, um eine elektronische Einreisegenehmigung zu erhalten. Damit entfällt die Notwendigkeit eines Visums bei der Ankunft.
Erwähnenswert ist auch, dass das bereits genehmigte Programm für die Befreiung von der Visumspflicht für 35 Länder, das ursprünglich am 1. Oktober 2024 in Kraft treten sollte und später als Dringlichkeitsmaßnahme angekündigt wurde, seit dem 3. September offiziell für 38 Länder in Kraft ist, vorübergehend ausgesetzt wurde. Die srilankischen Behörden haben jedoch eine vollständige Rücknahme der Maßnahme nicht bestätigt und planen, das Programm erneut zu prüfen.
Derzeit haben nur Bürger aus China, Indien, Indonesien, Japan, Malaysia, Russland und Thailand Anspruch auf die kostenlose ETA. Ausländische Staatsangehörige der übrigen Länder müssen also nach wie vor vorab einen kostenpflichtigen Antrag auf eine elektronische Reisegenehmigung (ETA) für Sri Lanka stellen.
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