Transitvisum für Usbekistan
Usbekistan Transitvisum für die Durchreise
Das Land Usbekistan ist eine Station auf dem Weg zu Ihrer Zieldestination? Um den Binnenstaat in Zentralasien zu durchqueren, benötigen Sie ein Transitvisum Usbekistan. Die Visumpflicht in Usbekistan gilt sowohl für ausländische Transitreisende, die auf dem Luftweg ankommen als auch für Personen, die über Land einreisen. Ausschließlich Fluggästen, die im Rahmen ihrer Durchreise am Flughafen Taschkent verweilen und den Transitraum nicht verlassen, ist ein visumfreier Aufenthalt von wenigen Stunden gestattet.
Der Transit in Usbekistan bietet sich beispielsweise an, wenn Sie Nachbarstaaten wie Kasachstan, Kirgistan oder Turkmenistan besuchen, aber auch andere Reisekombinationen sind möglich.
Bei uns erhalten Sie Ihre Reiseerlaubnis für Usbekistan sowie Visa für andere visumpflichtige Nationen auf schnellem und unkompliziertem Weg. Anreisewege und Warteschlangen entfallen, wir übernehmen die Behördengänge für Sie.
Transitvisum für Usbekistan
Welche Voraussetzungen sind beim Visumantrag zu erfüllen?
Wenn Sie ein Transitvisum für Usbekistan beantragen, sind Sie verpflichtet, Belege für Ihre Weiterreise einzureichen. Die Behörden überprüfen, ob sich das Hauptvisum für Ihr Zielland bereits in Ihrem Reisepass befindet. Darüber hinaus fordern sie Durchfahrtsunterlagen (Transitpapiere) der nachfolgenden Staaten an. Diese sind nur mit bestätigtem Datum gültig.
Falls Sie nicht als Flugreisender oder Bahnpassagier, sondern mit dem Pkw, Lkw, Motorrad, Bus oder einem anderen eigenen Kfz unterwegs sind, benötigen Sie zusätzlich folgende Dokumente:
- internationaler Führerschein
- schriftliche Bestätigung über den einwandfreien Zustand Ihres Fahrzeugs, z. B. in Form des letzten TÜV-Berichts
- für LKW-Fahrer: Unterlagen, die über die zu transportierende Ware und den Bestimmungsort in Usbekistan informieren
Welche Gültigkeit besitzt das Transitvisum Usbekistan?
Die Durchfahrt mit einem privaten Auto sowie Landesdurchquerungen als Flug- oder Zugpassagier sind auf maximal 72 Stunden begrenzt. Die usbekischen Auslandsvertretungen erteilen Durchreisevisa zur einmaligen und – gegen Aufpreis – zur zweimaligen Ein- und Ausreise. Ein zweifaches Visum ist z. B. erforderlich, wenn Usbekistan auf der Hinfahrt und der Rückfahrt Ihr Durchgangsland ist. Die gestattete Aufenthaltsdauer richtet sich nach der Reiseroute des Antragstellers und ist wie folgt gestaffelt:
- bis 24 Stunden
- bis 48 Stunden
- bis 72 Stunden
Falls sich die Fahrzeiten nicht eindeutig abschätzen lassen, empfiehlt es sich, ein Touristenvisum zu beantragen. Unser Visum-Service berät Sie gerne.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Reiseplanung, dass Grenzübertritte auf dem Landweg im Regelfall nur von 9:00 Uhr morgens bis 18:00 Uhr möglich sind. An Feiertagen ist mit abweichenden Öffnungszeiten der Grenzübergänge zu rechnen. Die Grenzabfertigung im Luft- und Eisenbahnverkehr erfolgt hingegen rund um die Uhr.
Offizielle Reise- und Sicherheitshinweise erteilen die Botschaft von Usbekistan in Berlin und das usbekische Konsulat in Frankfurt a. M. beziehungsweise die Auslandsvertretungen in Ihrem Heimatland. Bei Fragen zum Transitvisum Usbekistan nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Erforderliche Unterlagen für Transitvisa
zusätzlich bei Einreise mit KFZ: Internationaler Führerschein, TÜV-Bescheid, Beleg zur Ware/Lieferort
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