Einreisebestimmunge für Algerien
Einreisebestimmungen

Einreisebestimmungen Algerien

Visumpflicht in Algerien

Gemäß der Einreisebestimmungen gilt in Algerien eine Visumpflicht für Deutsche, Österreicher, Schweizer und die meisten anderen ausländischen Besucher. Das kostenpflichtige Visum ist mindestens 2 Wochen vor Einreise bei einer algerischen Auslandsvertretung einzuholen. Im Falle einer Ablehnung des Antrags, die nur in Ausnahmefällen vorkommt, erhält der Antragsteller keine Erstattung der anfallenden Gebühren. Visa bei Ankunft gibt es nicht. Die Einreise ist nur mit einem Reisepass gestattet, dessen Gültigkeit 6 Monate über das voraussichtliche Reiseende hinaus geht. Ein vorläufiger Reisepass ist zulässig, der Personalausweis hingegen nicht.

Visaerteilung und -beschaffung

In Deutschland sind die algerische Botschaft in Berlin und das Generalkonsulat der Demokratischen Volksrepublik Algerien in Frankfurt am Main für die Visaerteilung zuständig. Die diplomatischen und konsularischen Vertretungen sind offizielle Auskunftgeber bei Fragen zu den Einreisebestimmungen Algeriens. Antragssteller haben die Möglichkeit, Ihr Visum direkt bei der Botschaft zu beantragen oder die Visabeschaffung in Auftrag zu geben. Als akkreditierter Visadienst übernehmen wir die Kommunikation mit den Behörden gerne für Sie. Visumpflichtige Touristen, die beabsichtigen, den Süden des Landes zu bereisen, benötigen zwingend eine Einladung einer Reiseagentur, die vom Algerischen Ministerium für Tourismus und Handwerk anerkannt ist. Auf dem Schreiben sind Reisedauer und Reiseroute im Detail aufzuführen. Für andere Landesteile sind keine Sondergenehmigungen erforderlich.

Algerienreise mit Minderjährigen

Kindereinträge in den Pässen der Erziehungsberechtigten sind seit 2012 nicht mehr zulässig. Jedes Kind benötigt sowohl ein eigenes Ausweisdokument als auch ein Visum. Bei Minderjährigen mit algerischer Abstammung ist zu beachten, dass das Bestimmungsrecht über den Aufenthalt des Kindes gemäß algerischen Familienrechts allein dem Vater unterliegt. Stammt der Vater aus Algerien oder einem anderen muslimischen Staat, ist seine Zustimmung zur Ausreise des Kindes aus Algerien – persönlich oder schriftlich – erforderlich.

Impfvorschriften

Eine Gelbfieberimpfung ist ausschließlich dann verpflichtend, wenn die Einreise über ein Risikogebiet erfolgt. Bei der direkten Einreise aus Deutschland oder anderen Nichtinfektionsgebieten benötigen Besucher keinen Nachweis für den Visumantrag.

Einreise mit eigenem Fahrzeug und Zollvorschriften

Eine vorübergehende Einfuhr eines privaten Pkws ist grundsätzlich gestattet. Es ist jedoch mit Wartezeiten an der Grenze zu rechnen. Reisende mit Fahrzeug sollten die internationale Versicherungskarte vorweisen. Das Mitbringen von Ferngläsern, Navigationsgeräten (z. B. GPS-Empfängern), Funkgeräten, Laserpointern oder ähnlichen Gegenständen ist verboten. Wertvolle elektronische Geräte sowie Devisen sind bei der Einreise anzumelden. Es ist untersagt, algerische Dinar aus dem Land auszuführen.

Ausnahmen von der Visapflicht

Nur Angehörigen folgender Staaten ist eine Einreise ohne Visum gestattet: Libyen, Malaysia, Malediven, Mali, Marokko, Mauretanien, Republik Sahara, Seychellen, Syrien, Tunesien, Jemen.

Einreisebestimmungen Algerien – Quellen

Weitere Länderinformationen (Zollvorschriften, medizinische Hinweise etc.) zu Algerien finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass kurzfristige Änderungen der Einreisebestimmungen Algerien nicht auszuschließen sind. Wenden Sie sich für Auskünfte zu den aktuellsten Bestimmungen bitte direkt an [algerien-botschaft.cfm, die algerische Botschaft oder das algerische Konsulat].

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