Journalistenvisum für Algerien

Pressevisum für die Berichterstattung aus Nordwestafrika

Sie arbeiten als selbständiger Journalist oder für eine Zeitung, das Radio oder einen Fernsehsender? Ihre nächste berufliche Reise führt Sie nach Algerien? Medienschaffende und Pressevertreter benötigen für die Einreise in den nordafrikanischen Staat ein Journalistenvisum, häufig auch als Pressevisum bezeichnet.

Wo erhalte ich das Visum für Pressearbeit in Algerien?

Pressevisa stellt in Deutschland ausschließlich die algerische Botschaft in Berlin aus. Das Konsulat in Frankfurt a. M. nimmt Anträge für diese spezielle Visum-Kategorie nicht an. Die diplomatische Vertretung der Demokratischen Volksrepublik Algerien bittet Antragsteller, die Antragsunterlagen persönlich oder über eine akkreditierte Visum-Agentur einzureichen. Um zeitintensiven Anfahrtswegen zu entgehen, bieten wir Ihnen die Option, das Journalistenvisum über uns zu bestellen. Wir übernehmen Behördengänge und die zeitintensive Kommunikation mit den zuständigen Beamten. Beachten Sie jedoch bitte, dass die Botschaft sich das Recht vorbehält, Antragsteller im Ausnahmefall persönlich vorzuladen, insofern Unklarheiten bezüglich der Reiseabsicht bestehen.

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Journalistenvisum für Algerien

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Welche Voraussetzungen sind beim Visumantrag zu erfüllen?

Um ein Pressevisum für Algerien zu erhalten sind Sie als Antragsteller verpflichtet, eine Bescheinigung des Arbeitgebers mit Angaben zu Reisezweck, Reiseziel und der Dauer des Aufenthalts einzureichen. Falls Sie unabhängig von einem Auftraggeber eine Berichterstattung aus Algerien planen, sind Sie selbst dafür verantwortlich eine schriftliche Erklärung abzugeben. Bitte wenden Sie sich direkt an die Botschaft, um näheres über die Antragsvoraussetzungen zu erfahren. Neben den üblichen Antragsunterlagen wie Reisepass, Passbilder etc. ist zudem auch Ihr Presseausweis erforderlich.

Wie lange sind Journalistenvisa für Algerien gültig?

Die algerischen Behörden stellen Visa mit einer Gültigkeit von bis zu 90 Tagen oder von mehr als 90 Tagen aus. Die tatsächliche Aufenthaltsdauer variiert in Abhängigkeit von der Reiseabsicht bzw. den Angaben, die Ihr Arbeitgeber oder Sie in der eingereichten Arbeitsbescheinigung machen. Im Regelfall ist Reisenden, die mit dem Pressevisum in Algerien unterwegs sind, ein Aufenthalt von maximal 30 Tagen bei einmaliger Reise gestattet.

Unterlagen für das Pressevisum

Visumantrag
Reisepass
Passfoto
Auslandskranken­versicherung
Arbeitsbescheinigung
Vollmacht
Presseausweis
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