Registrierung in Aserbaidschan

Auflagen für Reisende in Aserbaidschan: Anmeldung direkt nach der Einreise

Seit Oktober 2014 gilt eine Meldepflicht für alle ausländischen Reisenden, die einen Aufenthalt von mehr als 15 Tagen in Aserbaidschan planen. Die Registrierung ist unmittelbar nach der Ankunft beim staatlichen Migrationsdienst durchzuführen, spätestens jedoch am 15. Tag.

Verantwortlich für die Meldung ist der Einladende beziehungsweise die gastgebende Person, die dem ausländischen Besucher eine Unterkunft zur Verfügung stellt. Wenn Sie nach Aserbaidschan reisen und dort in einem Hotel untergebracht sind, erfolgt die Registrierung in der Regel unmittelbar beim Check-In. Bitte fragen Sie bei Ihrer Unterkunft nach, ob diese Sie automatisch ordnungsgemäß registriert.

Registrierung über Buch-dein-Visum.de

Gerne kümmern wir uns um Ihre Registrierung für Aserbaidschan. Buchen Sie einfach unsere Zusatzleistung (für 25 €) zum Visum hinzu. Sobald dem Antrag stattgegeben ist, erhalten Sie von uns die Registrierungsmitteilung. Die Registrierung können Sie bei Check-Out bequem zu Ihrem Visum für Aserbaidschan hinzubuchen. 

Regelung für Ablauf des Visums und Ausreise

Bei Überziehung des Visums drohen hohe Sanktionen. Falls Sie aus unvorhersehbaren Gründen die Gültigkeitsdauer Ihres Visums überschreiten, sollten Sie sich spätestens 3 Tage vor Ablauf der Reiseerlaubnis beim Migrationsservice melden. Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung für Aserbaidschan ist vor Ort nur in folgenden Situationen möglich:

  • Notfälle oder dringend notwendige medizinische Behandlung (Patienten und Begleitpersonen, auch bei Transit)
  • Notwendigkeit zur Fertigstellung einer noch nicht abgeschlossenen Arbeit: Es ist erforderlich, dass die einladende Organisation einen entsprechenden Antrag stellt.

Voraussetzung für eine Verlängerung ist ein mindestens noch einen Monat gültiger Reisepass.

Bitte beachten Sie, dass für die Ausreise aus Aserbaidschan unbedingt ein Visum erforderlich ist. Für den Fall, dass der Pass verloren geht oder die Gültigkeit des Visums abgelaufen ist, sind Sie verpflichtet, ein Ausreisevisum beim Migrationsdienst zu beantragen. Die Ausstellung dauert bis zu vier Tage.

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