Aserbaidschan Privatvisum

Einreisegenehmigung für Privatreisende in Aserbaidschan

Sie bereisen Aserbaidschan, um Familie, Freunde oder Bekannte zu besuchen? Wenn Sie während Ihres Aufenthalts nicht in einem Hotel, sondern privat unterkommen, benötigen Sie ein gültiges Privatvisum, auch Besuchervisum genannt. Die Einreise mit einem Touristenvisum ist nicht gestattet, denn Sie setzt eine Hotelreservierung voraus.

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Privatvisum für Aserbaidschan

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Wo erhalte ich ein Visum für meine private Reise?

Alle Personen, die aus privaten Gründen einen Aufenthalt in Aserbaidschan planen, sind verpflichtet vor Reiseantritt ein dem Reisezweck entsprechendes Visum zu beantragen. Anlaufstellen für den Visumantrag sind die konsularischen Auslandsvertretungen der Republik Aserbaidschan im Heimatstaat des Antragsstellers. In Deutschland sind die aserbaidschanische Botschaft in Berlin und das Honorarkonsulat in Stuttgart für die Visaerteilung zuständig.

Um Ihnen die Anfahrtswege zu den Konsularabteilungen sowie lange Warteschlangen und unnötige Komplikationen beim Visumantrag zu ersparen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, das Visum online über uns zu bestellen:

  1. Im ersten Schritt helfen wir Ihnen Auswahl eines passenden Visums und der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen.
  2. Sie füllen das Antragsformular aus. (Gerne unterstützen wir Sie dabei – einen Überblick über unsere Zusatzleistungen finden Sie während der Bestellung.)
  3. Anschließend senden Sie uns Ihre Dokumente einfach bequem zu.
  4. Wir kümmern uns um alle weiteren Arbeitsschritte.
  5. Schließlich liefern wir Ihnen das Privatvisum für Aserbaidschan bis vor die Haustür.

Welche Voraussetzungen gelten beim Visumantrag?

Wenn Sie einen Antrag auf eine Reiseerlaubnis für Ihre Privatreise stellen, benötigen Sie neben den Basisunterlagen wie Reisepass, Passbilder etc. eine schriftliche Einladung Ihres Gastgebers in Aserbaidschan. Zusätzlich fordern Botschaft und Konsulat eine Kopie des Personalausweises der einladenden Person an.

Wer stellt die Einladung aus?

Sowohl aserbaidschanische Staatsbürger als auch Ausländer, die in Aserbaidschan ansässig sind, sind in der Lage, Ihnen die Privateinladung auszustellen. In der Regel akzeptieren die Behörden eine Kopie der Satzung oder des Registrierungszertifikates der einladenden juristischen Person. Als Schriftsprache ist Aserbaidschanisch vorgegeben.

Falls Ihr Ansprechpartner in Vorderasien nicht weiß, welche Angaben im Einladungsbrief erforderlich sind, hat er die Möglichkeit, das Auswärtige Amt vor Ort zu kontaktieren. Alternativ erhalten Sie die notwendigen Informationen bei den aserbaidschanischen Auslandsvertretungen.

Wie lange ist das Privatvisum für Aserbaidschan gültig?

Besuchervisa für Privatreisende berechtigen zur einmaligen Einreise und besitzen eine Gültigkeit von mindestens drei sowie maximal 90 Tagen. Die genehmigte Aufenthaltsdauer richtet sich nach der Einladung aus dem Gastgeberland.

Falls Sie ein mehrmaliges Visum bzw. ein Jahresvisum für Aserbaidschan benötigen, reicht das Schreiben einer Privatperson nicht aus. Es ist stattdessen eine Einladung des Außenministeriums der Republik Aserbaidschan erforderlich. Ihr Gastgeber hat die Möglichkeit, den offiziellen Einladungsbrief vor Ort zu beantragen.

Nicht vergessen – Registrierung nach Einreise

Bitte beachten Sie, dass in Aserbaidschan unabhängig vom Reisezweck eine Meldepflicht besteht. Die Person, bei der Sie während Ihres Aufenthalts wohnen, trägt die Verantwortung für Ihre ordnungsgemäße Anmeldung. Die Frist für die Registrierung beträgt aktuell 15 Tage. Lesen Sie mehr zur Registrierung in Aserbaidschan. Die Registrierung können Sie bereits vorab bequem für 25 € mit dem Visum zusammen bei uns in Auftrag geben.

Einzureichende Dokumente für den Visumantrag

Visumantrag

Reisepass

Passfoto

Einladung

Verwandschafts­nachweis

Ausweis vom Gastgeber

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Privatvisum Aserbaidschan

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