Journalistenvisum für Indien

Pflicht für ausländische Journalisten – ob Tourist oder Berichterstatter

Berufstätige Fotografen und Journalisten sind verpflichtet, ein Journalistenvisum für die Einreise nach Indien zu beantragen. Darüber hinaus geben die indischen Vertretungen in Deutschland das journalistische Visum auch an Dokumentarfilmer aus. Touristenvisa sind für die genannten Medienschaffenden nicht ausreichend. Bitte beachten Sie, dass die Antragsbearbeitung durch die indischen Behörden im Falle von Journalistenvisa unter Umständen mehrere Wochen dauert.

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Jouranlistenvisum für Indien

beantragen

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Wenn Sie beruflich als Journalist, Fotograf oder Filmemacher in ihrem Heimatland tätig sind und einen Visumantrag für Indien stellen, benötigten Sie eine Genehmigung der Presse- und Informationsabteilung der indischen Botschaft oder des Konsulats. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie planen vor Ort zu arbeiten oder nicht. Allerdings bestimmt der Grund Ihrer Reise darüber, welche zusätzliche Nachweise für die Ausstellung eines Journalistenvisums zu erbringen sind.

Reise zu Berufszwecken

Ist ein beruflicher Aufenthalt in Indien beabsichtigt, fordern die indischen Auslandsvertretungen eine schriftliche Zusammenfassung des geplanten Projekts ein. Sie beziehungsweise der entsendende Arbeitgeber sind verpflichtet, den geplanten Reiseverlauf zu schildern, den Ort der Ein- und Ausreise und die Namen der Mitreisenden anzugeben. In der Regel ist zudem eine Auflistung der mitgeführten Ausrüstung erforderlich. Für Dokumentarfilmer besteht die Auflage, eine Verpflichtungserklärung gegenüber der indischen Regierung abzugeben. Mit dieser gewähren die Filmleute dem indischen Staat das Recht, auf Anfrage Einblick in die dokumentarische Arbeit zu nehmen.

Touristischer Aufenthalt

Sie sind Journalist, reisen aber nach Indien, um Urlaub zu machen? Für Ihren Visumantrag benötigen Sie einen „Letter of Undertaking“, also ein Schreiben, in dem Sie bestätigen, keiner journalistischen Tätigkeit während Ihres Aufenthalts nachzugehen. Arbeiten Sie für ein Medienunternehmen, benötigen Sie zusätzlich eine Erklärung Ihres Arbeitgebers, die Ihre touristische Reiseabsicht bestätigt und jegliche Art von Recherchearbeiten vor Ort ausschließt.

Wie lang sind Journalistenvisa für Indien gültig?

Die indische Botschaft und die Generalkonsulate stellen das Journalistenvisum für Aufenthalte mit einer Dauer von bis zu drei Monaten aus.

Unterlagen Journalistenvisum 

Visumantrag

Reisepass

Passfoto

Entsendungs­schreiben

Genehmigung der Presseabteilung

evtl. Letter of Undertaking

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