Konferenzvisum für Indien

Indien Konferenzvisum– wofür?

Reisende, die vom indischen Ministerium, einer Organisation des öffentlichen Sektors, einer schulischen Einrichtung oder einer Universität zu einer Konferenz, einem Workshop oder Seminar eingeladen sind, erhalten ein Konferenzvisum für Indien. Darüber hinaus haben Personen, die an internationalen Veranstaltungen privater Anbieter teilnehmen, ebenfalls die Option, „Conference Visa“ zu beantragen. Voraussetzung ist, dass Fortbildung, geschäftliche oder vergleichbare Inhalte im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen. Für die Teilnahme an Sport- oder Kulturevents ist das Spezialvisum nicht erhältlich.

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Konferenzvisum für Indien

beantragen

Welche Unterlagen sind beim Visumantrag erforderlich?

Um ein Konferenzvisum für Ihre Einreise nach Indien zu beantragen, benötigen Sie eine unterschriebene Einladung des indischen Veranstalters. Darüber hinaus ist ein Schreiben des Unternehmens vorzulegen, das Sie als beauftragter Mitarbeiter in Südasien vertreten. Mit dieser Unterlage bestätigt Ihr Arbeitgeber Ihre Teilnahme an der Veranstaltung, garantiert die Kostenübernahme für den Aufenthalt und schließt andere Reiseabsichten aus. Organisieren Sie Ihre Reise unabhängig von einer deutschen Firma, sind Sie selbst dafür verantwortlich, genügend finanzielle Mittel für die Transport- und Übernachtungskosten nachzuweisen.

Die Veranstaltung muss von offizieller Stelle genehmigt sein. Um die Genehmigung nachzuweisen, ist eine schriftliche Zustimmung des zuständigen indischen Ministerium vorzulegen. Antragsteller, die beabsichtigen an Konferenzen von Nichtregierungsorganisationen (NGO) teilzunehmen, sind verpflichtet, eine Erlaubnis der zuständigen örtlichen Behörden einzuholen. Es erfolgt eine Überprüfung des Anbieters seitens des indischen Staates, bevor Sie Ihr Visum erhalten.

Wie lange ist das Konferenzvisum für Indien gültig?

Die Gültigkeitsdauer von Konferenzvisa richtet sich nach der Dauer der Veranstaltungsteilnahme beziehungsweise nach den Zeitangaben im Einladungsbrief des indischen Ausrichters. Es ist für den Zeitraum der Veranstaltung inklusive der erforderlichen Anreisezeit gültig. Die maximale Aufenthaltsdauer liegt bei 6 Monaten. In einigen Fällen besteht die Möglichkeit, ein Konferenzvisum für Indien mit einem Touristenvisum zu kombinieren.

Unterlagen Konferenzvisum (bei vorhandener Einladung)

Visumantrag

Reisepass

Passfoto

Einladung

Entsendungs­schreiben

Genehmigung vom Ministerium

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