Einreisebestimmungen Kirgisistan

Visumpflicht und visumfreie Einreise: Kirgisische Republik

Deutsche und EU-Bürger benötigen für Aufenthalte in Kirgisistan von bis zu 60 Tagen kein Visum. Diese Regelung gilt auch für Angehörige folgender Nationen: Australien, Bahrain, Brunei, Bosnien und Herzegowina, Kanada, Katar, Kuwait, Monaco, Neuseeland, Saudi-Arabien, Schweiz, Singapur, Südkorea, USA, Vatikan, Vereinigte Arabische Emirate.

Für Aufenthalte von mehr als 60 Tagen ist vor Reiseantritt ein Kirgisistan Visum bei einer konsularischen Auslandsvertretung des Landes einzuholen. Dieses gilt jedoch zunächst nur für maximal 90 Tage. Nach der Ankunft in Kirgisistan ist das kirgisische Außenministerium aufzusuchen, um eine Visaverlängerung zu beantragen. Das kirgisische Konsulat in Berlin ist für folgende Nationalitäten zuständig: Deutschland, Dänemark, Norwegen, San Marino, Schweden, Vatikan.

Gibt es eine Visumpflicht in Kirgisistan?

Visumpflicht besteht unabhängig von der Aufenthaltsdauer auch dann, wenn

  • eine Arbeitsaufnahme erfolgt
  • eine berufliche, schulische Ausbildung oder ein Studium in Kirgistan geplant sind
  • in der Vergangenheit ein Visumantrag abgelehnt oder eine Einreise nach Kirgisien verweigert wurde.

Visabefreiung für weitere Länder und Visa on Arrival

Eine Einreise ohne Visum ist gemäß den Einreisebestimmungen Kirgisistan auch den Bürgern der unten aufgeführten Länder mit normalen Reisepässen gestattet.

  • Mitglieder der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft: Aserbaidschan, Armenien, Georgien, Kasachstan, Moldawien, Russland, Tadschikistan, Weißrussland
  • Im Rahmen des bilateralen Abkommens mit der ehemaligen UdSSR: Kuba, Nordkorea, Vietnam.
  • Im Rahmen des bilateralen Abkommens mit der Republik Kirgistan: Malaysia und Türkei je bis zu 30 Tage, Mongolei und Ukraine je bis zu 90 Tage
  • Japan.

Für Passinhaber von oben nicht aufgeführten Staaten gilt unabhängig von Reisezweck und Reisedauer Visumpflicht. Das Visum ist im Regelfall vor Abreise zu beantragen. Visa On Arrival für touristische Aufenthalte stehen – soweit bekannt – folgenden Nationalitäten zur Verfügung: Albanien, Andorra, Argentinien, Brasilien, Bulgarien, Chile, Indonesien, Israel, Mazedonien, Mexiko, Montenegro, Oman, Philippinen, Rumänien, San Marino, Serbien, Südafrika, Thailand, Venezuela, Zypern.

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Ausweisdokumente und Auflagen

Ausländische Besucher benötigen für die Einreise einen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten über das Reiseende hinaus. Neben dem normalen Reisepass akzeptieren die kirgisischen Einreisebehörden auch Kinderreisepässe und den vorläufigen Reisepass bei ausreichender Mindestgültigkeit.

Besucher müssen – falls dazu aufgefordert – ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen und in Besitz gültiger Tickets für die Weiter- oder Rückreise sein.

Einreise mit Kindern

Alle Minderjährigen benötigen eigene Reisedokumente. Der Kindereintrag im Pass eines Elternteils ist seit Juni 2012 ungültig. Besonders bei Kleinkindern ist darauf zu achten, dass sie auf dem Foto im Pass zu erkennen sind. So lassen sich Probleme beim Grenzübergang vermeiden. Ein aktuelles Foto lässt sich gegen eine geringe Gebühr beim zuständigen Amt nachtragen.

Alleinreisende Minderjährige müssen eine notariell beglaubigte und ins Russische übersetzte schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten mit sich führen.

Registrierung in Kirgisistan

Bei Aufenthalten von bis zu 60 Tagen sind Besucher von der Meldepflicht befreit. Ist ein längerer Besuch geplant, ist eine Registrierung beim sogenannten OWIR am Aufenthaltsort in Kirgisistan erforderlich. Das OWIR ist eine örtlich zuständige Polizeibehörde.

Reise- und Sicherheitshinweise für Kirgistan finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amts.


Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir keine Garantie für die Vollständigkeit und Richtigkeit der oben genannten Informationen übernehmen können. Kurzfristige Änderungen der Einreisebestimmungen Kirgistan sind nicht auszuschließen. Verbindliche Auskünfte erteilen die Auslandsvertretungen von Kirgisien (Botschaft und Konsulat).

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