Informationen zum Touristenvisum für Kirgisistan
Kirgisistan Visum für Urlaubsreisen
Deutsche, Österreicher und Schweizer sowie Staatsangehörige von mehr als 40 weiterer Länder benötigen für touristische Besuche in Kirgisistan bei einer Aufenthaltsdauer von maximal 60 Tagen kein Visum. Für Reisen, die den Zeitraum von 60 Tagen überschreiten, ist vorab eine Einreisegenehmigung beim kirgisischen Konsulat in Deutschland einzuholen.
Vollständige Liste der visabefreiten Nationen
- Australien, Bahrain, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Brunei, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kanada, Katar, Kroatien, Kuwait, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Nordirland, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Saudi-Arabien, Schweiz, Schweden, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südkorea, Tschechien, Ungarn, U.S.A., V.A.E., Vatikan
Sie sind nicht von der Visumpflicht befreit oder möchten länger bleiben?
Falls Sie nicht visabefreit sind und in Deutschland leben oder einen längeren Aufenthalt in Kirgisien planen, unterstützt Sie König Tours gerne bei der Einholung eines Touristenvisum. Bitte senden Sie uns eine schriftliche Anfrage (E-Mail) unter Angabe der voraussichtlichen Reisedaten bzw. eine kurze Schilderung Ihrer Reisepläne per E-Mail. Die im Folgenden genannten Unterlagen sind für den Visumantrag erforderlich. Unter Umständen fordert die Auslandsvertretung weitere Dokumente an.
- Reisepass im Original, mindestens 6 Monate über das Reiseende hinaus gültig
- Visumantrag, ausgefüllt und unterschrieben
- Passfoto im Format 3,5 x 4,5 cm
Touristenvisum für Kirgisistan
Aufenthaltsdauer mit dem Kirgisistan Visum
Die kirgisische Botschaft unterscheidet grundsätzlich folgende Typen von Touristenvisa:
- einmalige Einreise
- zweimalige Einreise
- mehrmalige Einreise
Sie dürfen sich visumfrei mit jedem der drei genannten Visa bis zu 60 Tage im Land aufhalten.
Hinweise für Reisende
Alle ausländischen Besucher erhalten unabhängig von der geplanten Reisedauer an der kirgisischen Grenze einen Einreisestempel in ihren Reisepass. Das Vorhandensein des Stempels kontrollieren die Beamten bei der Ausreise. Deshalb sind Touristen dazu angehalten, mit darauf zu achten, dass sie einen solchen Vermerk bei der Ankunft erhalten. Bitte beachten Sie auch, dass eine Registrierungspflicht in Kirgisistan gilt: ab dem 61. Aufenthaltstag! Eine zuständige Registrierungsstelle ist das OWIR in der zuständigen Polizeidienststelle am Aufenthaltsort.
Wir werden Sie in Kürze kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Buch-dein-Visum.de-Team
Bitte versuchen Sie es später noch einmal.
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