Die Europäische Union verschiebt die Einführung des Einreise-/Ausreisesystems (EES) und des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS)
18.11.2024

Die Europäische Union verschiebt die Einführung des Einreise-/Ausreisesystems (EES) und des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS)

Die Europäische Union hat erneut beschlossen, die Einführung des neuen Einreise-/Ausreisesystems (EES), dessen Start für den 10. November 2024 vorgesehen war, zu verschieben. In der Zwischenzeit bleibt der vorläufige Starttermin für das ETIAS-Genehmigungssystem auf das zweite Quartal 2025 festgelegt, es wird jedoch sechs Monate nach der Einführung des EES in Kraft treten.

Auf der offiziellen EES-Website der EU heißt es nun, dass das System 2025 eingeführt werden soll. Allerdings wurden keine weiteren Angaben zum konkreten Starttermin gemacht. Ein Termin für die Einführung des Systems wurde noch nicht festgelegt, da einige Länder noch nicht so weit sind. Deutschland, Frankreich und die Niederlande haben mitgeteilt, dass ihre Systeme noch nicht vollständig bereit sind, so dass eine weitere Umsetzung des Prozesses zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist. In diesen Ländern fällt ein erheblicher Anteil des grenzüberschreitenden Verkehrs unter das neue System, und die erforderliche Technologie zur Umsetzung ist noch nicht verfügbar. Infolgedessen ist das System noch nicht voll einsatzfähig, was die weitere Umsetzung behindert.

Das EES ist ein automatisiertes Informationssystem, das die Vorgehensweise bei der Registrierung von Nicht-EU-Bürgern ändert, die für kurze Zeit in europäische Länder reisen. Ziel des Systems ist es, die Sicherheit zu verbessern, die Grenzverfahren zu straffen und genaue Informationen über die Bewegungen von Reisenden an den EU-Außengrenzen zu sammeln.

Obwohl noch kein neuer Starttermin feststeht, arbeitet die EU weiterhin aktiv an der Einführung des Einreise-/Ausreisesystems. Die Mitgliedstaaten müssen ihre Grenzkontrollsysteme harmonisieren und sicherstellen, dass die erforderliche Technologie bereitsteht. Erst wenn diese Schritte abgeschlossen sind, kann das neue EES in Betrieb genommen werden. In der Zwischenzeit bleiben die derzeitigen Grenzkontrollvorschriften und -verfahren in Kraft, um die Sicherheit und Ordnung an den EU-Grenzen zu gewährleisten.

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