Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Visa zwischen Russland und Belarus: neue Horizonte für Touristen
Im Januar 2025 trat das lang erwartete Abkommen zwischen Russland und Weißrussland über die gegenseitige Anerkennung von Visa in Kraft, das Reisen für ausländische Touristen erheblich zu vereinfachen verspricht. Dieses Abkommen war ein wichtiger Schritt in der Entwicklung des touristischen Potenzials der beiden Länder und wird die Attraktivität ihres touristischen Angebots erheblich steigern.
Was beinhaltet das Abkommen?
Das neue Abkommen sieht vor, dass beide Länder die von einer der Vertragsparteien ausgestellten Visa anerkennen. Dies ermöglicht ausländischen Staatsbürgern und Staatenlosen sowie Inhabern von Aufenthaltsgenehmigungen, die von einem der beiden Staaten ausgestellt wurden, den freien Reiseverkehr zwischen Russland und Belarus. Mit einem Visum eines der beiden Länder können Touristen nun während der Gültigkeitsdauer ihres Visums in das Hoheitsgebiet beider Länder einreisen, ausreisen und sich dort aufhalten.
Das Abkommen regelt auch andere Aspekte im Zusammenhang mit der Einreise ausländischer Bürger und Staatenloser in das Hoheitsgebiet beider Staaten sowie das Verfahren zum Überschreiten des Landabschnitts der Grenze, das bisher nur für russische Staatsangehörige von Belarus galt.
Wie wird die Einreise erfolgen?
Die Einreise in die Hoheitsgebiete Russlands und Weißrusslands erfolgt ausschließlich über internationale Kontrollpunkte sowie über die im Abkommen festgelegten internationalen Eisenbahn-, Flug- und Straßenrouten.
Es ist jedoch zu beachten, dass das Überschreiten des Landabschnitts der russisch-weißrussischen Grenze auf anderen, nicht im Abkommen festgelegten Routen streng verboten ist. Solche Handlungen werden als Verletzung der Staatsgrenze betrachtet, die rechtliche Konsequenzen für die Verletzer nach sich ziehen kann.
Beschränkungen und Nuancen
Das Abkommen enthält jedoch einige Nuancen, die berücksichtigt werden müssen. Wenn in einem Land eine visumfreie Regelung für die oben genannten Personengruppen eingeführt wird und in einem anderen Land eine Visumpflicht besteht, ist für die Einreise in das Hoheitsgebiet des Visumlandes eine vorherige Registrierung eines Visums erforderlich.
So müssen beispielsweise europäische Bürger, die visumfrei nach Belarus einreisen können, für die Einreise nach Russland ein Visum beantragen. Und Touristen, die ein Visum für die einmalige Einreise nach Russland haben, können nach einem Besuch in Minsk nicht nach Moskau zurückkehren, was zu einigen Unannehmlichkeiten führen kann.
Jede Seite behält sich das Recht vor, ausländischen Staatsbürgern die Einreise zu verweigern oder die Aufenthaltsdauer in ihrem Hoheitsgebiet zu verkürzen. Die Einhaltung der Einreise-, Ausreise- und Transitbestimmungen wird ebenfalls kontrolliert.
Dies bedeutet, dass Reisende auf die in jedem Land geltenden Anforderungen achten und sich im Voraus um die erforderlichen Dokumente kümmern sollten, um mögliche Probleme beim Grenzübertritt zu vermeiden.
Das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Visa zwischen Russland und Weißrussland eröffnet neue Horizonte für Touristen und macht Reisen zwischen den beiden Ländern leichter zugänglich und bequemer. Es ist jedoch wichtig, die bestehenden Beschränkungen zu berücksichtigen und Reisen im Voraus zu planen, um unangenehme Situationen zu vermeiden.
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