Legalisation für Russland
Eine Urkunde, ein Zeugnis oder ein Dokument wird in Russland nur dann anerkannt, wenn es beglaubigt wurden. Die Bestätigung der Echtheit erfolgt durch die Apostille, die in Russland zum 31. Mai 1992 in Kraft getreten ist. Auch andersrum ist dies möglich, also können auch russische Urkunden und Zeugnisse für Deutschland legalisiert werden. Es handelt sich hierbei um ein spezielles Siegel, das in Deutschland und vielen weiteren Ländern die Beglaubigungen offizieller Dokumente vereinfacht.
Botschaften und Generalkonsulate sind nicht die zuständigen Behörden für die Apostille und die Legalisierung von Dokumenten, da ihre Aufgaben andere Aspekte umfassen. Die zuständigen Apostillenbehörden benötigen neben den Dokumenten auch eine Übersetzung, die Sie ebenfalls beglaubigen lassen müssen. Dazu ist ein beeidigter, bzw. ermächtigter Übersetzer aus Deutschland nötig. Russische Übersetzer werden in Deutschland nicht akzeptiert. Die Übersetzer können keine Kopien legalisieren.
Da sich die Legalisation durchaus als komplexes Verfahren herausstellen kann, raten wir zu unserem günstigen Legalisation-Service. Unsere Partner sind beeidigte Übersetzer und wir pflegen beste Kontakte zu den verschiedenen Apostillenbehörden. Das erforderliche Siegel der Apostille erhalten Sie so schnell und für sie gänzlich unkompliziert.
Unterlagen für die Legalisation für Russland
- Beglaubigungsantrag (ausgefüllt)
- im Original
- eine Kopie der persönlichen Daten
- Die zu beglaubigenden Unterlagen
- Im Original
- Und in Kopie
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