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Botschaft

Botschaften in Deutschland

Ausländische Botschaften in Deutschland

Eine Botschaft ist eine diplomatische, dauerhaft völkerrechtliche Vertretung eines Staates, die am Regierungssitz eines anderen Staat angesiedelt ist. Sie ist Wohnsitz des Botschafters, der die Aufgabe innehat, die Angelegenheiten seines Landes gegenüber dem Gastgeberland zu vertreten. Als Diplomat berichtet der Botschafter seiner Regierung über die Verhältnisse vor Ort und pflegt nach Möglichkeit die zwischenstaatlichen Beziehungen. In Deutschland sind die diplomatischen Vertretungen ausländischer Staaten in erster Linie in Berlin anzutreffen. Weil die Regierungsfunktionen hierzulande aufgrund des Berlin/Bonn-Gesetzes aufgesplittet sind, gibt es im nordrhein-westfälischen Bonn vereinzelt Außenstellen der diplomatischen Vertretungen. Den ins Ausland entsendeten Beamten, die in Deutschland als Ansprechpartner fungieren, erhalten Diplomatenstatus für den Zeitraum ihres Aufenthaltes. Dienstlich sind sie dem Auswärtigen Amt ihres Herkunftslandes unterstellt.

 

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Wie ist die diplomatische Vertretung aufgebaut?

Jede Botschaft setzt sich üblicherweise aus einer Kanzlei und einer Residenz zusammen. Die Residenz dient dem Botschafter als Wohnsitz, während die Kanzlei das Verwaltungsgebäude darstellt. Zur Kanzlei gehören in der Regel verschiedene Abteilungen, die sich um Presseaufgaben, Kultur, Militär oder Handel kümmern. An einige Botschaften ist auch eine Konsularabteilung angeschlossen, die u.a. die Visaerteilung für Ausländer sowie die Passausstellung für Staatsangehörige des eigenen Landes übernimmt.

Schutz der Diplomaten – was bedeutet das?

Die Botschaftsgebäude unterliegen einem besonderen Schutz. Besuchern aus dem Gastgeberland ist es untersagt, das Gelände ohne Einwilligung des Missionschefs zu betreten. Der empfangende Staat, also Deutschland, hat die Aufgabe, das Gelände und die Räumlichkeiten der Mission vor jeglichen Eindringlingen oder Beschädigungen zu schützen. Darüber hinaus sind adäquate Maßnahmen zu treffen, um die Würde und den Frieden der diplomatischen Einrichtung aufrechtzuerhalten. Den gastierenden Diplomaten sind ebenfalls ein besonderer Schutz und überdies diplomatische Vorrechte einzuräumen.

Was ist der Unterschied zwischen konsularischen und diplomatischen Auslandsvertretungen?

Konsularische Vertretungen widmen sich in erster Linie den Angelegenheiten der Bürger ihres Staates, die sich im Empfangsstaat aufhalten. Darüber hinaus übernehmen die Konsulate beziehungsweise Konsularabteilungen in den diplomatischen Einrichtungen Verwaltungstätigkeiten, helfen bei der internationalen Rechtshilfe und kümmern sich um die Visaerteilung für ausländische Bürger. Der Konsul (Konsularbeamte) ist der Repräsentant der Behörde. Diplomaten hingegen sind in der Regel dafür zuständig, die zwischen- und überstaatlichen Beziehungen in den Bereichen Kultur, Handel, Wirtschaft und Friedenssicherung zu pflegen. Sie handeln internationale Verträge aus und vertreten die Interessen ihrer Regierung im Gastland. Hochkommissariate, Nuntiaturen und Gesandtschaften sind weitere Formen von Institutionen der Diplomatie. Ist es nicht möglich, eine „echte“ Botschaft einzurichten, übernimmt eine ständige Vertretung die diplomatische Funktion.

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