China 72 Stunden ohne Visum erleben

Visumfreier Transit von bis zu 3 Tagen in 13 chinesischen Städten

In den chinesischen Metropolen Peking, Shanghai, Chongqing, Guangzhou, Xi'an, Guilin, Kunming, Hangzhou, Harbin, Shenyang, Dalian, Xiamen und Chengdu ist Besuchern aus 51 Ländern ein visumfreier Aufenthalt bis zu 72 Stunden gestattet. Transitreisende bekommen die Chance, Zwischenstopps in China zu nutzen, um auf spannende Entdeckertouren zu gehen und in die chinesische Kultur einzutauchen. Für Geschäftsleute, die Handelspartner vor Ort haben, ergeben sich Gelegenheiten, Meetings zu vereinbaren. Aber nicht nur die Reisenden profitieren von der 72-Stunden-Regelung, sondern auch die chinesischen Provinzen. Die ausländischen Gäste kurbeln Tourismus und Wirtschaft an.

72 Stunden ohne Visum in China: Voraussetzungen

Der visumfreie Transitaufenthalt von bis zu 72 Stunden ist an mehrere Bedingungen geknüpft:

  • Reisende kommen aus einem der Länder, für das die 72-Stunden-Regelung gilt.
  • Die Einreise erfolgt über einen der ausgewiesenen Flughäfen.
  • Besucher besitzen gültige internationale Reisedokumente (Reisepass) und weisen gültige Flugtickets für die Weiterreise in ein Drittland nach. Es ist nicht gestattet, das Abflug- und Zielland identisch sind.
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Staatsbürgerschaft

Flugreisende aus den folgenden Staaten (inklusive aller Schengenländer) sind zur visafreien Einreise nach Peking, Chongqing (auch Tschungking oder Chungching genannt), Qingdao (Provinz Shandong), Guangzhou, Xi'an, Guilin, Kunming, Hangzhou, Shenyang, Harbin, Dalian, Xiamen, Shanghai und Chengdu berechtigt:

Albanien, Argentinien, Australien, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Katar, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Mexiko, Montenegro, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südkorea, Tschechische Republik, Ungarn, Ukraine, USA, Vereinigte Arabische Emiraten, Zypern.

Teilnehmende Flughäfen

  • Beijing Capital Airport (Peking)
  • Shanghai Pudong oder Hongqiao Airport
  • Chongqing Jiangbei Airport
  • Guangzhou Baiyun International Airport
  • Xi'an Xianyan International Airport
  • Guilin Liangjiang International Airport
  • Kunming Changsui International Airport
  • Hagzhou Xiaoshan International Airport
  • Shenyang Taoxian Airport
  • Dalian Zhoushuizi Airpor
  • Xiamen Gaoqi International Airport
  • Chengdu Shuangliu Airport
  • Harbin Taiping International Airport
  • Qingdao International Airport

Das ist zu tun bei visumfreier Einreise

Wer einen visafreien Aufenthalt plant, meldet dies der Fluggesellschaft beim Check-in am Abflughafen und lässt sich einen Sitzplatz für die Weiterreise in das – beliebige – Drittland zuweisen. Es ist nicht möglich, das Flugticket erst in China zu erwerben. Die Airline nimmt die Reisepassdaten auf und stellt für die Passagiere bei den Einreisebehörden am Zielflughafen einen Antrag auf einen visumfreien Aufenthalt. Ist dieser bewilligt, erhalten die Besucher am Airport in China die Erlaubnis zur Einreise ohne Visum, die genauer einem Transitvisum für 72 Stunden entspricht.

Reiseeinschränkungen

Besuchern, die von der 72-Stunden-Regelung Gebrauch machen, ist es nicht erlaubt, sich außerhalb der Stadtgebiete von Peking, Chongqing, Xi'an, Guilin, Kunming, Hangzhou, Shenyang, Harbin, Dalian, Xiamen, Shanghai oder Chengdu aufzuhalten. Für Ankömmlinge in Guangzhou besteht die Option, die Provinz Guangdong zu besuchen. Bei einem Kurzaufenthalt in Qingdao ist das Reisen innerhalb der Provinz Shandong gestattet. Der Ankunftsflughafen in China entspricht somit auch jeweils dem Abflugort, wenn Besucher von der 72-Stunden-Visafreiheit Gebrauch machen.

Für alle Reisen außerhalb der Stadtgebiete sowie Aufenthalte mit einer Dauer von mehr als 72 Stunden ist ein Visum für China erforderlich. Dies gilt zudem immer dann, wenn eine der Bedingungen nicht erfüllt ist.

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