China Arbeitsvisum (Z-Visum)
China Arbeitsvisum – wofür?
Wenn Sie planen längerfristig eine Beschäftigung in einem Unternehmen oder einer Organisation in China aufzunehmen, benötigen Sie ein Arbeitsvisum. Dieses ist auch die richtige Wahl bei kommerziellen Auftritten und Veranstaltungen wie zum Beispiel Konzerten oder Theaterstücken. Das Visum für Arbeitszwecke ist im Antragsformular in die beiden oben genannten Reiseabsichten untergliedert und trägt die Bezeichnung Z-Visum. Bei einem langfristigen Arbeitsaufenthalt in China spielt es keine Rolle, ob es sich um eine nationale oder ausländische Firma mit Sitz in China handelt.
Arbeitsvisum für China
Hinweis: Änderungen im Antragsverfahren!
Ab 2023 hebt China vorübergehend die Abnahme von Fingerabdrücken von Antragstellern für Arbeitsvisa (Z) auf, wenn der Beschäftigungszeitraum weniger als 180 Tage beträgt. Diese Maßnahme wird bis zum 31. Dezember 2025 in Kraft bleiben.
Um ein chinesisches Arbeitsvisum (Z) zu erhalten, das eine Beschäftigung von mehr als 180 Tagen erlaubt, müssen die Fingerabdrücke bei der chinesischen Zweigstelle der Visumantragsstelle eingereicht werden. Ohne die Abgabe Ihrer Fingerabdrücke erhalten Sie kein Visum! Ihre Fingerabdrücke werden von der chinesischen Auslandsvertretung 5 Jahre lang aufbewahrt, so dass Sie sich in diesem Zeitraum nur einmal die Fingerabdrücke abnehmen lassen müssen. Denken Sie daran: neuer Reisepass - neuer Fingerabdruck! Wir helfen Ihnen gerne bei dem neuen Antragsverfahren. Alle Informationen dazu finden Sie hier.
Gültigkeitsdauer und Besonderheiten des Z-Visums
Wenn Sie einen Antrag auf ein Arbeitsvisum stellen, erhalten Sie zunächst die Genehmigung für eine einmalige Einreise. Nach der Ankunft in China sind Sie verpflichtet, sich binnen 30 Tagen bei lokalen Polizeibehörde zu registrieren und das Visum in eine Aufenthaltserlaubnis umwandeln zu lassen. Anschließend ist in Ihnen die mehrmalige Ein- und Ausreise gestattet. In vielen Fällen gilt das Z-Visum 6 Monate oder ein ganzes Jahr und ist vor Ort verlängerbar. Die Angaben in der Einladung des Arbeitgebers und die Arbeitssituation sind entscheidend für die genehmigte Aufenthaltsdauer.
Um eine Arbeit in China aufzunehmen, benötigen Sie neben dem Einladungsschreiben eine offizielle Arbeitserlaubnis von einer chinesischen Behörde. Im Falle öffentlicher Auftritte ist ebenfalls eine amtliche Genehmigung erforderlich. Die Unterlagen sind bereits beim Visumantrag vorzulegen.
Arbeits- oder Geschäftsvisum?
Wenn Sie nur für zeitlich begrenzte Geschäftsaktivitäten nach China reisen, z. B. um vor Ort für Ihren Arbeitgeber einen Vertrag mit einem chinesischen Unternehmen auszuhandeln, reicht zumeist ein Business Visum (M-Visum) aus. Auch bei Montageaufenthalte oder Schulungen mit einer kumulierten Dauer von bis zu 180 Tagen genügt unter Umständen ein Geschäftsvisum, solange Ihre Bezahlung durch das entsendende Unternehmen aus Ihrem Heimatland erfolgt. Beachten Sie aber bitte, dass die chinesischen Behörden M-Visa zumeist nur für maximal 60 Tage ausstellen. Offenbar versuchen sie auf diese Weise zu vermeiden, dass Besucher ein Geschäftsvisum als Ersatz für ein Z-Visum nutzen. Für längerfristige Anstellungen in China (ab 180 Tagen) ist ein Arbeitsvisum verpflichtend. Gleiches gilt, sobald ein Reisender einen privaten Arbeitsvertrag mit einer chinesischen Firma schließt.
Unterlagen für das Arbeitsvisum
Sie haben noch Fragen zum Arbeitsvisum für China?
Was ist Invitation Letter of Duly Authorized Unit?
Invitation Letter of Duly Authorized Unit oder Confirmation Letter of Invitation ist ein offizielles Einladungsschreiben von einer zuständigen chinesischen Behörde bzw. Institution. Die Einladung ist für die Aufnahme einer Arbeit in China erforderlich.
Von wem bekomme ich eine Einladung und die Arbeitserlaubnis für China?
Die Einladung und die Arbeitserlaubnis erhalten Sie in der Regel von Ihrem Arbeitgeber in China, der eine Genehmigung bei den zuständigen chinesischen Behörden besorgt.
Welche Unterlagen gelten als Arbeitserlaubnis für China?
Die chinesischen Visa-Stellen akzeptieren folgende Unterlagen als Arbeitserlaubnis:
- Alien Employment License der VR China – Arbeitserlaubnis für Ausländer, ausgestellt von einer chinesischen Behörde mit Zuständigkeit für Arbeit und Soziale Sicherheit
- Arbeitsgenehmigung für ausländische Arbeitnehmer, ausgestellt von einer staatlichen chinesischen Behörde
- das Einladungsschreiben einer staatlichen chinesischen Erdölgesellschaft für ausländische Spezialisten, die für Erdöl fördernde Unternehmen tätig sind
- ein Zertifikat der chinesischen Niederlassung eines ausländischen Unternehmens, ausgestellt von einer zuständigen Industrie- und Handelskammer
- eine Genehmigung für kommerzielle Aufführungen, ausgestellt von der zuständigen chinesischen Behörde (gilt nur für Reisende mit dem Zweck einer kommerziellen Aufführung)
Wir werden Sie in Kürze kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Buch-dein-Visum.de-Team
Bitte versuchen Sie es später noch einmal.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Buch-dein-Visum.de-Team
Bitte versuchen Sie es später noch einmal.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Buch-dein-Visum.de-Team