Privat/Angehörigenvisum (S1- und S2-Visum) für China

China Privatvisum – wofür?

Sie planen Familienangehörige in China zu besuchen, die in Fernost leben oder sich im Rahmen eines Studien- oder Arbeitsaufenthaltes im Ausland aufhalten? Oder Sie unternehmen aufgrund privater Angelegenheiten eine Reise in die ostasiatische Volksrepublik? Für diese Zwecke gibt es Privatvisa für China. Für Antragsteller gilt die Auflage, anhand von Geburts- oder Heiratsurkunden ein Verwandtschaftsverhältnis zu dem einladenden Gastgeber nachzuweisen. Ehemalige chinesische Staatsbürger benötigen u. a. die Einbürgerungsurkunde ihres neuen Heimatlandes.

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Privatvisum für China

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WICHTIGE ÄNDERUNG

Wer ab dem 16.12.2019 ein Visum für China beantragt, muss für den Visumantrag einen Fingerabdruck bei den offiziellen Auslandsvertretungen hinterlegen. Sobald der Fingerabdruck hinterlegt ist, wird dieser automatisch für 5 Jahre gespeichert. Innerhalb dieser 5 Jahre können Sie die nächsten Visa wie gewohnt beantragen. Einzige Ausnahme: ein neuer Pass. Der elektronische Fingerabdruck ist an Ihren Reisepass gekoppelt. Weitere Informationen und Erklärungen zum neuen Antragsverfahren finden Sie hier.

Arten des Privatvisums

Die Chinesischen Behörden unterteilen Besuchervisa in Q- und S-Visa. Welches Visum das richtige für Ihre Reise ist, hängt zum einen von Ihrer geplanten Aufenthaltsdauer und zum anderen vom Grad der Verwandtschaft zwischen Ihnen und der besuchten Person ab. Darüber hinaus ist entscheidend, ob Ihr Familienangehöriger ein chinesischer Staatsbürger beziehungsweise ein Ausländer mit permanenter Aufenthaltsgenehmigung ist oder sich selbst längerfristig mit einem Visum (z. B. Studenten- oder Arbeitsvisum) in China aufhält. Besuchen Sie Freunde oder Bekannte, zu denen kein enges Verwandtschaftsverhältnis besteht, kommt ein Angehörigenvisum nicht für Sie in Frage. Sie benötigen ein L-Visum.

S-Visa für China

  • Das S1-Visum erhalten Sie bei einer Besuchsdauer von mehr als 180 Tagen. Als Verwandte gelten Eltern, Ehegatten, Schwiegereltern und Kinder unter 18 Jahren.
  • Das S2-Visum ist die passende Reiseerlaubnis, wenn Sie Ihre Familienangehörigen für einen Zeitraum von weniger als 180 Tagen besuchen. Den Verwandtschaftsgrad fassen die Behörden bei diesem Visum-Untertyp etwas weiter: Ehepartner, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Kinder, Schwiegersöhne und -töchter, Geschwister und Enkel haben die Möglichkeit, das S2-Visum zu beantragen.

Q-Visa für China

  • Das Q1-Visum gilt für Aufenthalte für mehr als 180 Tage. Der Begriff "Familienangehörige" schließt im Falle dieser Visa-Unterkategorie Ehegatten, Eltern, Söhne, Töchter, Schwiegersöhne oder -töchter, Brüder, Schwestern, Großeltern, Enkel und Schwiegereltern ein.
  • Das Q2-Visum erhalten Sie, wenn Ihr Gastgeber Sie zu einem Kurzzeit-Familienbesuch nach China einlädt. Der Aufenthalt ist auf maximal 180 Tage beschränkt. In Einzelfällen akzeptieren die zuständigen Visastellen, dass Freunde oder Lebenspartner mit einem Privatvisum des Typs Q2 reisen.

Unterlagen für das Privatvisum / Angehörigenvisum

Visumantrag

Reisepass

Passfoto

Einladung

Verwandschafts­nachweis

Ausweis des Gastgebers

Sie haben noch Fragen zum Besuchervisum für China?

Welche Informationen sind in einer privaten Einladung für den Besuch in China verpflichtend?

Das private Einladungsschreiben muss folgende Informationen enthalten:

  • persönliche Daten des Antragstellers: Geschlecht, vollständiger Name, Geburtsdatum, Passnummer
  • Informationen zum Zweck des Besuches: Anlass, Einreisedatum, geplante Reiseziele, geplante Aufenthaltsdauer, Beziehung zwischen der einladenden Person und dem eingeladenen Visum-Antragsteller, Auskunft über die finanzielle Absicherung während der Aufenthaltsdauer in China
  • Angaben zur einladenden Person: Geschlecht, vollständiger Name, Adresse, Telefonnummer, Unterschrift
Was gibt es beim Privatvisum für ehemalige chinesische Staatsbürger zu beachten?

Sie sind ehemaliger chinesischer Staatsbürger und planen ihre Angehörigen in China zu besuchen? Bitte lesen Sie folgende Hinweise :

  • Der Name ist im Visumantrag zusätzlich in chinesischen Schriftzeichen einzutragen.
  • Chinesischstämmige Reisende mit deutscher Staatsangehörigkeit, die seit der Einbürgerung in Deutschland zum ersten Mal nach China einreisen, sind verpflichtet, zusätzlich zu dem Visa-Antrag die Einbürgerungsurkunde vorzulegen.
  • Auslandschinesen, die in der Vergangenheit bereits chinesische Visa erhalten haben und mit einem neuen deutschen oder ausländischen Reisepass (ohne chinesische Visa) erneut das chinesische Visum beantragen, sollten den alten Reisepass und eine Kopie der Seite mit den persönlichen Daten sowie Kopien von den Seiten mit den chinesischen Visa zusammen mit dem Visa-Antrag einreichen. Wenn der alte Reisepass nicht mehr vorliegt, ist die Kopie der Einbürgerungsurkunde einzureichen.
  • Ehemalige chinesische Staatsbürger, die ihren Namen geändert haben, benötigen ein offizielles Dokument über die Namensänderung.
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