Auslandskrankenversicherung für Belarus
Versicherungspflicht bei Aufenthalten in Weißrussland
Die Botschaft der Republik Belarus weist auf die aktualisierte Regelung für die Pflichtkrankenversicherung hin. Seit dem 1. Juli 2014 ist für die Erteilung eines Einreisevisums zusätzlich die Vorlage folgender Nachweise erforderlich:
- eine Krankenversicherungspolice der belarusisschen Unternehmen BELGOSSTRACH oder BELEKSIMGARANT
oder - eine Police, eine Versicherungskarte oder ein anderes Dokument, welches die Existenz einer Auslandskrankenversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft belegt.
Anforderungen an die Reisekrankenversicherung
Der Nachweis über die Pflichtkrankenversicherung ist bei der Beantragung des Einreisevisums im Original oder als Kopie vorzulegen. Das Dokument muss folgende Informationen enthalten:
- Bezeichnung und Adresse der ausländischen Versicherungsgesellschaft, Telefonnummern der Gesellschaft oder deren Auslandskontakt-Telefonnummern, Name, Vorname, Vatersname (wenn üblich) des ausländischen Versicherungsnehmers
- Bestätigung, dass der Versicherungsschutz auf dem Territorium der Republik Belarus gilt
- Nachweis, dass der gesamte Aufenthaltszeitraum des ausländischen Staatsbürgers in der Republik Belarus abgedeckt ist
- Bestätigung, dass die Versicherungssumme mindestens 10.000 Euro beträgt.
Wichtig: Während der Einreise und des Aufenthalts in der Republik Belarus ist es erforderlich, das Original des Nachweises über die Auslandskrankenversicherung mitzuführen. Reisende, die sich länger als fünf Werktage im Land aufhalten, benötigen dieses für die Registrierung bei der belarussischen Ausländerbehörde.
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