Visum für Grabpflege in Belarus
Belarus Visum für den Besuch von Grabstätten
Sie beabsichtigen die Gräber von verstorbenen Familienangehörigen in Belarus zu besuchen? Für Ihre Reiseabsicht stellen die belarussischen Auslandsvertretungen das sogenannte Grabstättenvisum als Sondervisum aus. Mit diesem ist Ihnen die Einreise zur Pflege von Gräbern gestattet.
Belarus Visum zur Pflege von Grabstätten
Wie lange ist das Visum zur Grabpflege gültig?
Die Botschaft und das Generalkonsulat der Republik Belarus unterscheiden drei verschiedene Gültigkeitszeiträume und drei Häufigkeiten der Ein- und Ausreise:
- bis zu 30 Tage Aufenthalt einfache, zweifache oder mehrfache Einreise
- bis zu 90 Tage Aufenthalt einfache, zweifache oder mehrfache Einreise
- 90 Tage Aufenthalt innerhalb eines Jahres mehrfache Einreise
Das Multivisum mit einjähriger Gültigkeit macht es möglich, Aufenthalte über einen Zeitabschnitt von 365 Tagen zu verteilen. Die anderen Visa gelten am Stück. In allen Fällen ist die maximale Aufenthaltsdauer von 30 beziehungsweise 90 Tagen einzuhalten.
Welche Voraussetzungen gelten für den Visumantrag?
Um ein Grabstätten-Visum für den Besuch eines Friedhofs in Belarus zu erhalten, benötigen Sie eine Bescheinigung des weißrussischen Roten Kreuzes oder einer staatlichen Vereinigung im Original, die eine Beisetzung auf belarussischem Gebiet bestätigt. Es ist zudem nachzuweisen, dass das Grab von einem nahen Verwandten oder Ehepartner tatsächlich existiert beziehungsweise nicht entfernt wurde. Wie bei allen anderen Visa-Kategorien fordern die belarussischen Konsularabteilungen zusätzlich persönliche Dokumente des Antragstellers ein. Dazu gehören u. a. der Reisepass und ein Passfoto. Die Absicht Gräber in Belarus aufzusuchen, ist im Antragsformular als Reisezweck anzugeben.
Benötigte Unterlagen für das Grabstätten Visum
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Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Buch-dein-Visum.de-Team
Bitte versuchen Sie es später noch einmal.
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