Visum für kirchliche Beziehungen in Belarus

Wofür benötige ich dieses Visum?

Sie beabsichtigen im Auftrag einer Kirche in Weißrussland tätig zu sein? Um nach Belarus einzureisen, benötigen Sie ein Visum mit dem Reisezweck "kirchliche Beziehungen". Dieses ist vor Reiseantritt bei der Konsularabteilung der Botschaft oder des Generalkonsulats der Republik Belarus zu beantragen.

Schnell und bequem zum passenden Visum

Sie haben die Möglichkeit, uns mit der Beschaffung Ihres Visums zu beauftragen. Wir helfen Ihnen bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und übernehmen die Gänge zu den belarussischen Auslandsvertretungen in Deutschland. Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung und Zusammenarbeit mit der Botschaft.

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Belarus Visum für kirchliche Beziehungen

beantragen

Wie lange ist das religiöse Visum für Belarus gültig?

Die belarussischen Einreisebehörden unterscheiden drei Laufzeiten und drei Varianten der Einreisehäufigkeit:

  • bis 30 Tage Aufenthalt einmalige, zweimalige oder mehrmalige Einreise
  • bis 90 Tage Aufenthalt einmalige, zweimalige oder mehrmalige Einreise
  • 90 Tage Aufenthalt innerhalb eines Jahres mehrmalige Einreise (Multivisum)

Die Visa für eine Aufenthaltsdauer von bis zu 30 oder 90 Tagen gelten über einen zusammenhängenden Zeitraum. Das Visum für 90 Tage pro Jahr ermöglicht mehrfache Besuche und Kooperationen verteilt auf einen Zeitabschnitt von 365 Tagen.

Welche Voraussetzungen sind beim Visumantrag zu erfüllen?

Die Antragsvoraussetzungen variieren in Abhängigkeit von der erforderlichen Laufzeit des Visums für kirchliche Beziehungen in Belarus. Bei befristeten Aufenthalten von maximal 30 oder 90 Tagen innerhalb einer festgelegten Zeitspanne ist der Konsularabteilung das Original des Antrags einer religiösen belarussischen Vereinigung vorzulegen. Der Bevollmächtigte für Kirchen- und Nationalitätenfragen muss dem Antrag stattgegeben haben. Für das Jahresvisum zur mehrfachen Ein- und Ausreise gilt: Die belarussische religiöse Vereinigung, bei der Sie als Kirchenvertreter oder Missionar zum Einsatz kommen, ist verpflichtet, einen Zulassungsantrag für Ihre Einreise an das Außenministerium der Republik Belarus zu richten. In Abstimmung mit den Bevollmächtigten für Kirchen- und Nationalitätenfragen fällen die zuständigen Beamten eine Entscheidung. Sobald dem Antrag stattgegeben ist, teilt das Ministerium der konsularischen Vertretung in Deutschland dies automatisch mit. Als Antragssteller benötigen Sie bei einem Visumantrag mit dem Reisezweck Kirchliche Beziehungen kein zusätzliches Dokument, sondern ausschließlich die üblichen Unterlagen wie z. B. Antragsformular, Reisepass und Passfoto.

Benötigte Unterlagen für das Religionsvisum

Visumantrag
Reisepass
Passfoto
Auslandskranken­versicherung
Antrag
Ausbürgerungsbescheid
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