Legalisation für Belarus

Belarus ist seit dem 31. Mai 1992 Teil des Haager Übereinkommens. Die Legalisation von Urkunden, Zeugnissen oder Zertifikaten ist durch die konsularische Vertretung Weißrusslands daher nicht nötig. Bei der Apostille wird, ähnlich wie bei der Beglaubigung, die Echtheit und inhaltliche Richtigkeit der Unterlagen geprüft. Haben Sie alle Geschäftsunterlagen geprüft und durch die Apostille legalisiert, steht Ihrer Arbeit in Belarus oder auch Geschäftsbeziehungen mit Kunden in Weißrussland nichts mehr im Wege.

Die Apostille wird stets durch das Land erteilt, das auch die Urkunde ausgestellt hat. Im Einzelfall kann aber immer entschieden werden, dass eine Legalisierung benötigt wird. Damit Sie keine unschönen Erfahrungen mit der Legalisation machen müssen, bieten wir Ihnen an, diese Arbeit für Sie zu übernehmen. Mit nur wenigen Informationen Ihrerseits erledigen wir zuverlässig das Beglaubigungsverfahren und kümmern uns notfalls auch um entsprechende Übersetzungen.

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