Inhaber eines Visums für Russland oder Weißrussland können den zweiten Staat bald ohne zusätzliches Visum besuchen
20.03.2024

Inhaber eines Visums für Russland oder Weißrussland können den zweiten Staat bald ohne zusätzliches Visum besuchen

Inhaber von Visa, die von der Russischen Föderation oder von Belarus ausgestellt wurden, werden bald in der Lage sein, den zweiten Staat zu besuchen, ohne ein zusätzliches Visum beantragen zu müssen. Der Vertrag über die gegenseitige Anerkennung von Visa zwischen diesen Ländern wird bis Ende 2024 in Kraft treten, so der weißrussische Botschafter in Russland Dmitri Krutoy, auf einer hochrangigen Sitzung des Ministerrats des Unionsstaates.

Ihm zufolge war der wichtigste Punkt des Treffens die Überprüfung des einheitlichen Informationssystems, das in diesem Jahr eingesetzt werden soll. Die Bedeutung der Frage des Visumabkommens, das zuvor in Bezug auf Drittländer unterzeichnet wurde, wurde hervorgehoben. Der Botschafter äußerte die Hoffnung, dass dieser Schritt die Touristen- und Handelsströme ankurbeln und den Bürgern beider Länder das Leben beim Grenzübertritt erleichtern wird.

Zur Erinnerung: Im Januar 2023 unterzeichnete der russische Präsident Wladimir Putin ein Gesetz zur Ratifizierung des zwischenstaatlichen Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Visa und anderen Fragen im Zusammenhang mit der Einreise ausländischer Bürger und Staatenloser in den Unionsstaat. Dieses Gesetz wurde von Belarus am 19. Juni 2020 unterzeichnet.

Das Gesetz, das das Verfahren für ausländische Bürger und Staatenlose beim Überschreiten der Grenze zwischen Russland und Belarus regelt, schafft die Grundlage für die Verwendung eines russischen Visums für die Einreise nach Belarus und eines belarussischen Visums für die Einreise nach Russland. Sobald dieses Abkommen in Kraft tritt, können ausländische Bürger mit einem russischen Visum nach Belarus und mit einem belarussischen Visum nach Russland einreisen. Das Abkommen ermöglicht Ausländern die Einreise, den Aufenthalt, den Transit und die Ausreise in das Hoheitsgebiet beider Länder auf dem Luft-, Schienen- und Straßenweg über sechs im Abkommen festgelegte Strecken. Gemäß diesem Abkommen beträgt die maximale Aufenthaltsdauer in Russland und Belarus 90 Tage. Ausländische Reisende, die über die Flughäfen Minsk, Brest, Witebsk, Gomel, Grodno und Mogilev die 30-tägige visafreie Einreise nach Weißrussland in Anspruch genommen haben, können dieses Abkommen jedoch nicht in Anspruch nehmen und müssen ein russisches Visum beantragen, um Russland zu besuchen.

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